21-1122

Ein neues Naturschutzgebiet in Altona: Die Brünschenwiesen Antrag der Fraktion von GRÜNE und SPD (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.02.2021
01.12.2020
01.09.2020
27.08.2020
Ö 8.2
Sachverhalt

„Naturschutzgebiete werden ausgewiesen, um seltene und wertvolle Landschaftsteile mit ihren typischen Lebensgemeinschaften zu schützen, zu erhalten und zu fördern. Sie sind essentielle Bausteine in einer Strategie zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität“ (Poppendieck, Regionale Hotspots – Pflanzenreichtum an der Elbe, 2009). Insbesondere werden Gebiete unter Naturschutz gestellt, die sehr seltene oder vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie stark gefährdete Lebensräume beherbergen.

 

In Rissen, an der Grenze zu Wedel, liegen die Brünschenwiesen. Das sind artenreiche Nasswiesen mit sehr vielen geschützten Pflanzen und Tieren. Zahlreiche davon auf der Roten Liste: alleine 12 Pflanzenarten, dazu Kiebitz (2019 Brutversuche), Eisvogel, Uhu, Waldkauz, Bekassine. Laut Biotopkartierung handelt es sich um die wertvollste Grünlandfläche im Bezirk Altona außerhalb der Naturschutzgebiete. Sie ist als hochgradig wertvoll (Stufe 8) klassifiziert und in Teilen als § 30 Biotop nach BNatSchG geschützt. Auch die angrenzenden Flächen sind als besonders wertvoll eingestuft. Mit dem Rissener Dorfgraben, dem Schulauer Moorgraben und mehreren Teichen sind wertvolle Feuchtlebensräume die Verbindung zu anschließenden Naturräumen.

 

Die Brünschenwiesen und viele der angrenzenden Flurstücke sind als Flächen des Biotopverbunds ausgewiesen. Sie dienen der Verbindung zwischen dem Naturschutzgebiet (NSG) Schnaakenmoor im Norden und dem NSG Wittenbergen im Süden des Stadtteils Rissen.

 

Der Bebauungsplan Rissen 29 vom 9. Mai 1972 weist die Brünschenwiesen als Verkehrsfläche für den Weiterbau der B 431 aus. Die Initiative „Rettet die Brünschenwiesen“ konnte 2003 mit einem Bürgerbegehren eine Bebauung der Brünschenwiesen verhindern und so den schützenswerten Naturraum erhalten. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Weiterbau der B 431 nicht mehr vorgesehen. Zahlreiche Flurstücke des Areals befinden sich darüber hinaus im Landesgrundbesitz der Stadt Hamburg.

 

Am 4. Februar 2020 fand die Veranstaltung „Klartext Rissen“ mit Themen zur Hamburger Bezirkswahl statt. Eine überwältigende Mehrheit der Anwesenden wünschte sich den Schutz der Brünschenwiesen durch Ausweisung als Naturschutzgebiet.

 

Im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen ist vereinbart, den Anteil der Naturschutzgebiete auf mindestens 10 % der Landesfläche zu erhöhen. Die aktuell ausgewiesenen Naturschutzgebiete Wittenbergen, Schnaakenmoor und Flottbektal umfassen nur 2,3 % der Fläche des Bezirks Altona.

 

Dies vorausgeschickt, beschließt die Bezirksversammlung:

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird gemäß § 27 BezVG gebeten zu prüfen, ob der Bereich Brünschenwiesen, Rissener Dorfgraben, Tinsdaler Heide (insbesondere die Flurstücke 3992, 4947, 4948, 5658, 5659, 6158, 6159, 3141, 1812, 3990, 3991, 1781, 1782, 1799, 1800, 1801, 1802, 1803, 1804 sowie Flächen des Rissener Dorfgrabens 4115, 3624, 4362, 5342, 5878, 4042) als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden kann.

 

Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 (2) BezVG gebeten zu prüfen, ob Bestandserhebungen zu Vögeln, Fledermäusen, Säugetieren, Amphibien und Reptilien vorhanden oder diese ggf. zu beauftragen sind.

 

 

Anhänge

ohne