Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG beim Verfahren Eckbebauung des Spritzenplatzes wie folgt vorzugehen:
- Die Verwaltung wird aufgefordert, das Bebauungsplanverfahren Ottensen 69 mit der Festsetzung einer Dreigeschossigkeit (ohne Staffel oder Dach) fortzuführen.
- Auf ein Gutachterverfahren wird zum jetzigen Stand des Verfahrens verzichtet.
- Die Öffentliche Plandiskussion soll zeitnah im dritten Quartal 2018 nach einer erneuten Grobabstimmung und Ausschussberatung durchgeführt werden.