E-Scooter-Chaos flächendeckend eindämmen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.02.2025
Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Ö 12.9
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.02.2025 anliegende Drucksache 22-0725B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobiliätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 01.04.2025 wie folgt Stellung genommen:
In Bezug auf die Punkte 1-4 wird sich die BVM zeitnah mit den Zuständigen Fachamt des Bezirksamts austauschen.
Eine Anpassung des öffentlich-rechtlichen Vertrags ist derzeit nicht vorgesehen. Technisch werden durch die Parkverbotszonen alle Bereiche berücksichtigt, in denen durch GPS-Tracking ein falsches Abstellen unterbunden werden kann. Dazu gehören insb. Parks und Grünanlagen sowie weitere abgestimmte Flächen. Weiterhin ist im Vertrag festgehalten, dass in folgenden Bereichen weder das Abstellen durch den Anbieter noch eine Beendigung des Leihvorgangs erlaubt ist:
- Feuerwehrzufahrten
- sonstige Rettungswege
- Ein- und Ausfahrten
- Zugangswege zu den öffentlichen Verkehrsmitteln
- Bushaltestellen
- Radwege
- Bordsteinabsenkungen
- Blindenleitsysteme
- Fußgängerüberwege
- Lichtsignalanlagen
- Fahrstühle
- Verkehrsinseln
- Handläufe
- Flächen 3 Meter vor und hinter Werbeanlagen (Litfaßsäulen, digitalen Werbeanlagen)
- Spielplätze
Technisch sind hier jedoch noch keine Einschränkungen möglich, da es sich um sehr kleinräumige Örtlichkeiten handelt oder kein georeferenzierter Datensatz zur Verfügung steht. GPS-Signale haben eine Genauigkeit von 5-10 Metern – gerade Radwege etc. lassen sich so nicht kleinräumig mit Parkverbotszonen belegen. Die BVM wird die Thematik jedoch fortlaufend auf Neuerungen in der Technik und bzgl. verwendbarer Datensätze prüfen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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