21-3589

Dringend notwendige Ersatzgebäude für den SV Lurup am Vorhornweg sichern Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.11.2022
Sachverhalt

Der SV Lurup ist der größte und leistungsfähigste Sportverein in Lurup. Er erfüllt mit seinen diversen Angeboten zusätzlich eine große Sozial- und Interaktionsfunktion im Stadtteil. Er hat sich bereits bei dem Tausch von Sportflächen am Standort Flurstraße zugunsten des Neubaus einer Stadtteilschule als sehr kooperativer Partner für ein wichtiges Stadtteilprojekt gezeigt.

 

Nunmehr ist es nach langen Verhandlungen gelungen, mit Hilfe von öffentlichen Mitteln, sein Vereinszentrum durch Abriss und Neubau zu sanieren bzw. zu optimieren. Ein Vorbescheid ist bereits ergangen. Der Abriss steht im Jahr 2023 oder 2024 an. Für diese Abriss- bzw. Neubauphase benötigt der SV Lurup für seine Verwaltungs- und Übungsräume, für einen Zeitraum von ca. 1 ½ Jahren, ein Ersatzgebäude.

 

Dazu ist der Mehrzweckraum/Aula der aufgegebenen Schule am Vorhornweg geeignet. Andere Ersatzräumlichkeiten, die für den Bewegungsraum mit der Möglichkeit Duschen und Umkleidungsräume einzubauen geeignet sind, gibt es im Stadtteil zu für den Sportverein zu erschwinglichen Preisen nicht. Darüber hinaus wäre der SV Lurup am Standort Vorhornweg ein idealer Integrationsträger mit seinen Angeboten für die Geflüchteten in den benachbarten Pavillons.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Bezirksversammlung fordert hiermit die zuständige Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration und die Behörde für Stadtteilentwicklung und Wohnen sowie Schulbau Hanburg nach § 27 BezVG auf, sicherzustellen, dass die Räumlichkeiten der Mehrweckhalle (Aula) während des Abrisses und Neubaus des SV Lurup in der Flurstraße für Zwecke des SV Lurup zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist in dem Vertrag der auftraggebenden Behörde mit dem Mieter (Fördern & Wohnen) eine eindeutige Nutzungsvereinbarung hinsichtlich der Nutzungsfreihaltezeit für den SV Lurup zu treffen. Es muss explizit die Zwischennutzung des SV Lurups festgehalten werden. Zudem ist von der zuständigen Behörde in Abstimmung mit dem Bezirksamt sicherzustellen, dass sich die Mietzahlungen des SV Lurup auf die Betriebskosten begrenzen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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