21-1052.1

Digitalisierung der Bezirksversammlung - vom Test- zum Dauerzustand! Für eine barrierearme, transparente, nahe Bezirkspolitik in Altona durch den Livestream der Bezirksversammlung - auch nach Corona Mitteilungsdrucksache zu den Beschlüssen des Hauptausschusses vom 14.05.2020 und 11.06.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.11.2020
12.11.2020
29.10.2020
Ö 7.30
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seinen Sitzungen vom 14.05.2020 bzw. 11.06.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksachen 21-879E sowie  21-0989E beschlossen.

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat zur Drs. 21-0989E mit Schreiben vom 14.07.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Bürgerschaft hat mit der Drucksache 21/15372 beschlossen, den Bezirksämtern pro Bezirkseinzelplan, nach Ausschöpfen der vorhandenen Ermächtigungen, für den Doppelhaushalt 19/20 pro Haushaltsjahr zusätzlich 20.000 Euro für Belange der Politischen Teilhabe, Inklusion und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen. Die Veranschlagung für die Jahre 2021/2022 wird im Rahmen des laufenden Haushaltsaufstellungsverfahrens geregelt.

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat mit Schreiben vom 10.08.2020 zur Drs. 21-0989E wie folgt Stellung genommen:

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat als das für den Geschäftsbereich der Fachämter Interner Service zuständiges Bezirksamt  eine unter besonderer Einbeziehung der Geschäftsstellen der Bezirksversammlungen bezirksübergreifend abgestimmte Leistungsbeschreibung und damit die Grundlage für ein gemäß Beschaffungsordnung durch Dataport durchzuführendes Vergabeverfahren hergestellt. Die in dem Vergabeverfahren zu Grunde gelegte Leistungsbeschreibung finden Sie bitte in der Anlage zu diesem Schreiben.

 

Das Vergabeverfahren konnte am 03.08.2020 erfolgreich abgeschlossen werden. Es stellt den Bezirksämtern einen mit Laufzeit bis 18.12.2020 mit Option einer Laufzeitverlängerung bis zum 30.06.2020 ausgestatteten Rahmenvertrag zur Verfügung. Aus diesem Vertrag können ab sofort alle Bezirksämter Streaming-Dienstleistungen für Sitzungen der Bezirksversammlungen oder derer Hauptausschüsse abrufen.

 

Perspektivisch über die Laufzeit werden die Bezirksämter eine Anschluss-Vergabe vorbereiten. Erfahrungswerte aus der aktuellen Vergabe sollen dabei Eingang in die ggf. neu zu fassende Leistungsbeschreibung finden.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 07.10.2020 zur Drs. 21-0989E wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Durch einen im August geschlossenen und für alle Bezirke geltenden Rahmenvertrag ist das Streamen der kommenden Sitzungen der Bezirksversammlung sichergestellt. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 18.12.2020 und kann per Optionsausübung bis zum 30.06.2021 verlängert werden.

Im Zuge der Vorbereitungen dieses Vertrages wurden alle Bezirke hinsichtlich eines gewünschten Anforderungsprofils beteiligt. In diesem Zusammenhang wurde die BV-Beschlusslage an das federführende Bezirksamt Hamburg-Nord mit der Bitte um Berücksichtigung weitergeleitet. Da aufgrund der Eilbedürftigkeit ein für alle Bezirke einheitliches Verfahren angestrebt wurde, wurden nur mehrheitlich angemeldete Anforderungen als zwingend erforderlich berücksichtigt. Die finale Leistungsbeschreibung ist dieser Antwort noch einmal als Anlage beigefügt.

 

Zu 3:

Nach ersten Kostenvoranschlägen sind für eine entsprechende bauliche Aufrüstung pro Sitzungsraum Kosten in Höhe von rd. 50.000,-- Euro zu veranschlagen. Für den Fall, dass alle in Frage kommenden Sitzungsräume des Bezirksamtes Altona (Kollegiensaal, Raum 124 sowie Großer Sitzungssaal im Technischen Rathaus) entsprechend ausgestattet werden sollen, ist somit mit Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt 150.000,-- Euro zu rechnen. Darin enthalten sind noch nicht jährlich anfallende Anschlusskosten für die Bedienung und Wartung dieser Anlagen, deren Höhe mit etwa 200.000,-- Euro p.a. beziffert wird, sofern entsprechend Ziffer 1e. dieser Drucksache sämtliche Ausschusssitzungen im Internet gestreamt werden.

 

Das Bezirksamt verfügt nicht über entsprechende Mittel, diese müssten zunächst eingeworben werden.

 

Anhänge