21-3834

Digitales Sportstätten-Management, ein Projekt für eine moderne, serviceorientierte Verwaltung Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und GRÜNE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.02.2023
Sachverhalt

Aufbauend auf der vorherigen „Strategie digitale Stadt“ hat der Senat hat im Januar 2020 eine umfassende Digitalstrategie beschlossen, welche die Handlungsfelder und weiteren Schritte zur Digitalisierung des öffentlichen Lebens aufzeigt. Die Schaffung technischer Standards und bereichsübergreifender Datenbanklösungen bzw. Plattformen (urban data) steht dabei ebenso auf der Agenda wie der Aufbau neuer Serviceleistungen für Bürger*innen und die Modernisierung von Verwaltungsprozessen.

 

Innerhalb der Strategie wird auch der Handlungsraum Kultur, Sport und Freizeit beschrieben, für den Bereich des Sports werden dabei jedoch bislang nur wenig Perspektiven aufgezeigt. Angesichts der zahlreichen Sportanlagen, Vereine und Sportler*innen bieten sich hier jedoch große Chancen, vorhandene Angebote zu verbessern und neue Leistungen anzubieten. Auch bei den verwaltungsinternen Abläufen gibt es große Potentiale. Angefangen bei der Sportstättenvergabe, beim Betrieb der Anlagen (Energiewirtschaft, Öffnen und Schließen der Sportstätten mittels Schließsystemen usw.) und nicht zuletzt beim Personaleinsatz.

 

Ziel muss es sein, diese Potentiale gezielt zu ermitteln und digitale Lösungen zu erarbeiten, die stadtweit einheitlich sind und in den weiterhin zuständigen Bezirksämtern eingesetzt und weiterentwickelt werden können.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke und die Behörde für Inneres und Sport werden mit Unterstützung der Senatskanzlei (CDO) gemäß § 27 BezVG gebeten, ein Projekt zur Digitalisierung des Sportstättenmanagements einzusetzen.

 

  1. Die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen sollen durch den Senat aus Mitteln der Digitalstrategie bereitgestellt werden. Die Bezirksämter sind in die Projekt- und Lenkungsgruppe einzubinden, deren Personalvertretungen sind fortlaufend zu informieren. Der Sportbund ist zu beteiligen, auf lokaler Ebene und in Teilprojekten die Vereine.

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 BezVG gebeten, sich aktiv in dieses neue Projekt einzubringen, auch als Pilotbezirk für neue Lösungen, sofern hierfür die nötigen Ressourcen durch den Senat bereitgestellt werden, z.B. durch Projektstellen.

 

  1. Der zuständige Fachausschuss ist fortlaufend einzubinden.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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