Die westliche Bernadottestraße auf Sperrung der Elbchaussee vorbereiten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.03.2026
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.03.2026 anliegende Drucksache 22-1929.2B beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat unter Beteiligung von HAMBURG WASSER (HW) mit Schreiben vom 22.04.2026 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Konkrete Aussagen zum zeitlichen Ablauf können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Vorgesehen ist, die Arbeiten zunächst im Bereich Halbmondsweg – Liebermannstraße aufzunehmen. Im Anschluss daran sollen die Maßnahmen im angefragten Abschnitt Halbmondsweg – Parkstraße erfolgen. Dies wird voraussichtlich nicht vor Anfang des Jahres2027 der Fall sein.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 11.05.2026 wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Im Bereich der Elbchaussee finden derzeit umfangreiche Bauarbeiten statt, die eine abschnittsweise Sperrung erforderlich machen. Für die Verlagerung der Verkehrsströme sowie die Festlegung der Umleitungsstrecken ist die Bauleitung von Hamburg Wasser zuständig. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Baustellenkoordinierung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie der Baustellenkoordinierung des zuständigen Bezirksamtes. Die wesentliche Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden liegt in der Prüfung der vorgelegten Verkehrspläne auf Verkehrssicherheit und der Prüfung der Rechtslage.
Am 24.10.2025 fand eine Besprechung über die Verkehrsführung des Teilbereichs West für das Projekt Elbchaussee, 2. Bauabschnitt, mit Beteiligung der zuständigen Straßenverkehrsbehörden sowie Hamburg Wasser, der Feuerwehr, der bauausführenden Firma und dem Ingenieurbüro statt. Das Konzept sieht grundsätzlich vor, den Durchgangsverkehr während der Bauphasen auf der Elbchaussee großräumig über die B 431 umzuleiten. Konkrete Überlegungen für die kleinräumigen Verkehre wurden nicht thematisiert.
Zu 1:
Zu spezifischen Zeitplänen und dem aktuellen Sachstand der Arbeiten können hier keine Angaben gemacht werden und sind bei der Projektleitung von Hamburg Wasser zu erfragen.
Zu 2:
Siehe Vorbemerkung.
Zu 3:
Eine Anpassung von Lichtzeichenanlagen ist grundsätzlich möglich. im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zu 4:
Siehe Vormerkung.
Zu 5:
Die mögliche Einbindung bezirklicher Gremien fällt in den Zuständigkeitsbereich der Projektleitung. Ein Beschluss des Mobilitätsausschusses ist für die verkehrsrechtliche Anordnung grundsätzlich nicht erforderlich.
Zu 6:
Ein benutzungspflichtiger Radweg ist in diesem Bereich nicht vorhanden. Es befinden sich in dem Bereich beidseitig noch unbefestigte, nicht benutzungspflichtige Radwege. Diese können nicht nur temporär von Radfahrenden, sondern dauerhaft genutzt werden.
Eine Beschilderung mit Verkehrszeichen (VZ) 1022-10 StVO (Radverkehr frei) ist daher nicht notwendig.
Zu 7:
Das in dem Bereich bisher praktizierte und von Ordnungsbehörden bisher auch ohne vorhandene VZ 315 StVO geduldete Gehwegparken, kann aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde weiter so durchgeführt werden. Lediglich die Nordseite ist einer genaueren Prüfung zu unterziehen, da hier teilweise nur Gehwegbreiten von ca. 1,50 m vorhanden sind. Dies würde nach heutigen Maßstäben mindestens über längere Strecken einer Anordnung entgegenstehen. Gegen das dort bereits seit Jahrzehnten in der Form praktizierte Gehwegparken sind am Polizeikommissariat (PK) 25 keine Beschwerden bekannt. Baumschutzbügel und andere bauliche Elemente zum Schutz von Bäumen und Flächen sind dort vorhanden und grenzen insbesondere auf der südlichen Seite die bisher zum Parken nutzbaren Flächen ab, so dass anzunehmen ist, dass das Parken in der durchgeführten Form gedacht war. Vor einer entsprechenden Anordnung wäre die Freigabe des Gehweges zum Parken durch den Straßenbaulastträger zu klären.
Zu 8:
Siehe Vorbemerkung.
Eine beidseitige Haltverbotstrecke wäre temporär umsetzbar und erscheint insbesondere dann erforderlich, wenn gegenläufiger Verkehr mit Linienbussen stattfinden soll.
Generell würde eine dauerhafte Einrichtung von beidseitigen Haltverboten dem Ansinnen der Verkehrsberuhigung widersprechen.
Zu 9 + 10:
Eine Reduzierung auf 20 km/h ist rechtlich an hohe Hürden gebunden (z. B. verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche). Die Bernadottestraße ist in diesem Bereich bereits eine Tempo 30-Zone.
Die Einrichtung einer temporären Einbahnstraße in Richtung stadteinwärts wird aus Sicht des PK 25 befürwortet. Dies würde den erhöhten gefahrenträchtigen Begegnungsverkehr auf der schmalen Fahrbahn vermeiden. Der stadtauswärtige Verkehr könnte über den Klein Flottbeker Weg geleitet werden. In diesem Szenario würden bauliche Erweiterungen oder ein beidseitiges Haltverbot für nicht erforderlich gehalten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 28.05.2026 wie folgt Stellung genommen:
Der Beschluss der Bezirksversammlung Altona befasst sich ausschließlich mit bauzeitlichen Verkehrsregelungen und Provisorien, die in der Zuständigkeit der Gesamtprojektleitung von HAMBURG WASSER liegen. Planerische Aspekte, zu denen der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Stellung beziehen könnte, finden sich in diesem Beschluss nicht.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.