21-4667

Die Reform des Straßenverkehrsrechts im Sinne der Kommunen, der Anwohnenden und der Umwelt auf Bundesebene unterstützen Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.01.2024 Bezirksversammlung Ö 8.2

Sachverhalt

Die Bundesregierung schrieb mit Datum 24. November 2023 auf ihrer Homepage (https//www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/stvo-novelle-2023-2229430) zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung:

 

Die Bundesregierung will Ländern und Kommunen mehr Spielraum für die Verkehrsplanung geben. Der Schutz von Umwelt, Klima und Gesundheit sowie Vorteile für den Städtebau sollen stärker berücksichtigt werden. Diese und weitere Änderungen im Verkehrsrecht hat die Bundesregierung auf den Weg gebracht - eine Übersicht.

 

Er soll sicher sein und er soll fließen - das sind bisher die wichtigsten Leitplanken zur Regelung des Straßenverkehrs. Die Bundesregierung will erreichen, dass sich die Planung künftig an weiteren Zielen ausrichtet: Der Schutz von Klima, Umwelt und Gesundheit sowie die städtebauliche Entwicklung sollen im Verkehrsrecht stärker zur Geltung kommen. Davon profitieren Verkehrsteilnehmer, Anwohner und Kommunen.

 

Die vorgesehene Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften eröffnet insbesondere neue Handlungsspielräume für Länder und Kommunen. Lokale Entscheidungsträger erhalten mehr Möglichkeiten, um Tempo 30, Bewohnerparken und Sonderfahrspuren anzuordnen oder um Flächen für den Rad- und Fußverkehr bereitzustellen.“

 

Im Einzelnen heißt es zu den Zielen u.a.:

 

Verkehrsbehörden können in Zukunft leichter eine Tempobeschränkung von 30 Kilometer pro Stunde anordnen, und zwar in Bezug auf Vorfahrtstraßen, Spielplätze und viel genutzte Schulwege.

nftig sollen Kommunen auch ohne eine besondere Gefahrenlage sichere Querungsmöglichkeiten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Ältere und Kinder schaffen können.

nder und Kommunen können Sonderfahrspuren für verschiedene Mobilitätsformen (z. B. Elektro-Autos) erproben.

Klar gekennzeichnete, gesonderte Parkflächen für das Be- und Entladen sollen Abhilfe schaffen und gerade das Halten und Parken in zweiter Reihe eindämmen.

Die Anordnung von Bussonderfahrstreifen wird erleichtert.

Den Kommunen soll es erleichtert werden, angemessene Flächen für den Fahrrad- und Fußverkehr bereitzustellen.“

 

Der Verkehrsausschuss des Bundesrats, also der Ausschuss der Verkehrsexpert*innen der Bundesländer, hat dem Bundesrat die Novelle des Straßenverkehrsrechts empfohlen. In der Bundesrats-Sitzung vom 24. November 2023 erhielt die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes trotz der Zustimmung auch von CDU-mitregierten Ländern wie Schleswig-Holstein und Berlin keine notwendige absolute Mehrheit. Damit fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die von der Bundesregierung geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung. Die StVO-Novelle und damit all die oben genannten Verbesserungen können daher vorerst nicht in Kraft treten. Nun kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden.

 

Die Bezirksversammlung Altona beschließt daher:

 

Der Hamburger Senat sowie die beteiligten Fachbehörden (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie und Behörde für Inneres und Sport) werden gemäß § 27 BezVG gebeten, sich im Vermittlungsverfahren zum Straßenverkehrsgesetz für einen guten Abschluss im Sinn der oben genannten Ziele einzusetzen.

 

In engem Zusammenhang damit wird ferner gebeten, sich ebenfalls weiterhin für die Gesetzesinitiative aus Hamburg einzusetzen, die eine Weiterentwicklung des Bewohner*innenparkens zum Quartiersparken vorgesehen hatte. Die Initiative sah vor, dass neben Anwohnenden auch im Quartier ansässige Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende, soziale Einrichtungen oder Sportvereine einen erleichterten Zugang zu Parkausweisen erhalten können. Der Bundesrat hatte diese Initiative unterstützt, die Bundesregierung befindet sich derzeit in der Prüfung.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.