21-3051

Der Senat darf Altona nicht kaputtsparen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.02.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 17.05.2022 Haushalts- und Vergabeausschuss Ö 7.2

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.02.2022 anliegende Drucksache 21-2868B beschlossen.

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat mit Schreiben vom 22.04.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Auch weiterhin, einschließlich des Haushaltsjahres 2022, können zentrale Ermächtigungen zur Bewältigung der Folgen der Pandemie aus dem Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft bereitgestellt werden, die nicht durch bereits vorhandene Ermächtigungen gedeckt werden können. Es sind daher nur solche Mehrkosten und Mindererlöse berücksichtigungsfähig, die gegenüber dem Haushaltsplan zusätzlich sind.

 

Zu 2:

Nachgewiesene Kostensteigerungen werden aktuell im Rahmen der Voranschläge zu den Haushaltsplan-Entwürfen 2023/2024 senatsintern beraten und können nach Maßgabe der Möglichkeiten des Gesamthaushaltes berücksichtigt werden.

 

Zu 3:

Mit dem Eckwertebeschluss legt der Senat für die Höhe der globalen Minderkosten und globalen Minderauszahlungen jeweils zentral eine verbindliche Obergrenze (aktuell 3%) fest. Die tatsächliche Höhe in den Einzelplänen im Rahmen dieser Obergrenze obliegt den Entscheidungen der Bezirksämter.

 

Zu 4:

Für die Gestaltung der Digitalisierung der Bezirksverwaltung und die Umsetzung der bezirklichen Digitalstrategie ist maßgeblich die neu eingerichtete CDO/BA-Organisation in der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke zuständig (siehe auch Drs. 22/7378). Diese steuert bezirksamtsübergreifend priorisiert alle Digitalisierungsprojekte, stellt einen Gesamtüberblick her, berät den Staatsrat der Bezirke sowie die Bezirksamtsleitungen und ermöglicht strategische Entscheidungen. Unterstützt wird die CDO/BA-Organisation durch die Teams der Digitalen Transformation in den Bezirksämtern sowie den bezirklichen fachlichen Leitstellen bzw. IT-Verantwortlichen (N/ITB). Im Rahmen der zentralen Verantwortung sind ggf. mit Digitalisierungsprojekten einhergehende Ressourcenbedarfe zu berücksichtigen.

 

Zu 5:

Gemäß Drucksache 22/7378 kann der kw-Vermerk entfallen, sofern die Stellen mit dem Haushaltsplan 2023/2024 ausfinanziert werden. Diese Bedarfe werden aktuell im Rahmen der Voranschläge zu den Haushaltsplan-Entwürfen 2023/2024 senatsintern beraten.

 

Zu 6:

Das Fachamt IT-Angelegenheiten der Bezirksverwaltung (N/ITB) wird über haushaltsrelevante Verrechnungen von allen sieben Bezirksämtern finanziert. Entsprechende Kosten werden jeweils in den Einzelplänen der Bezirksämter veranschlagt. (s. hierzu auch Haushaltsplan 2021/2022 Einzelplan 1.5 Erläuterung unter 4.1.2.4.2 Ergebnisplan der Produktgruppe 217.04 Bezirksübergreifende IT-Angelegenheiten (N) „Die Kosten der Produktgruppe Bezirksübergreifende IT-Angelegenheiten werden per haushaltsrelevanter Verrechnung auf alle Einzelpläne der Bezirksverwaltung umgelegt. Daher entsprechen die geplanten Erlöse in der Höhe den geplanten Kosten der Produktgruppe.“)

 

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
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