Den Ottenser Marktplatz für eine lebbare Nachbarschaft entwickeln! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.06.2025
Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Ö 13.28
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.06.2025 anliegende Drucksache 22-1119B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 11.07.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu IV:
Die im Beschluss aufgeführten Flächen liegen in der Zuständigkeit des Bezirksamts Altona und sind daher auch durch dieses zu überplanen und zu finanzieren. Für die Finanzierung der Straßenflächen sind zunächst die vorhandenen Bewirtschaftungsmöglichkeiten zu nutzen (z. B. Rahmen- und Zweckzuweisungen), Ermächtigungsüberhänge abzubauen; ggf. sind auch Folgejahre der Finanzplanung einzubeziehen.
Sollte eine Finanzierung durch das Bezirksamt nicht möglich sein, wird auf die bestehenden und etablierten Förderprogramme der Fachbehörden verwiesen. Beispielsweise könnte im Zuständigkeitsbereich der BVM eine Finanzierung über das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr (BfdRuF) geprüftwerden, wenn das Bezirksamt ein entsprechendes Projekt in die jährlichen Vereinbarungsgespräche zum BfdRuF einbringt.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) sowie von HAMBURG WASSER (HW) mit Schreiben vom 15.08.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu I. 1:
Die SRH reinigt den Platz zweimal wöchentlich. Aufgrund der benannten Problematik wird der Bereich zusätzlich durch einen Mitarbeitenden der Spätschicht regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf zusätzlich gereinigt. Trotz dieser Maßnahmen gibt es weiterhin Verschmutzungen, die vor allem auf die intensive Nutzung durch Kundinnen und Kunden der umliegenden Geschäfte zurückzuführen sind. Es soll daher geprüft werden, ob eine Anpassung des Reinigungsintervalls für das Wegereinigungsverzeichnis (WRV) 2027 vorgenommen werden kann.
Das Umfeld der Altpapier-Depotcontainer wird bis auf samstags jeden Tag von Verschmutzungen und Beistellungen gereinigt.
Die Zuständigkeit für die Grünpflege liegt beim Bezirksamt Altona.
Zu I. 2:
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, am derzeitigen Standplatz für die Depotcontainer eine unterirdische Lösung zu realisieren. Dazu bedarf es einer gemeinsamen Begehung mit dem Bezirksamt Altona und weiteren zuständigen Stellen. Des Weiteren muss die Frage der Finanzierung im Vorfeld geklärt werden.
Zu I. 3:
Es besteht aktuell kein Bedarf, die Leerungsfrequenz zu erhöhen, da die Altglas-Depotcontainer einmal pro Woche sowie die Altpapier-Depotcontainer fünf Mal pro Woche geleert wer-den.
Zu I. 4:
Aktuell wird für ganz Hamburg das Errichten weiterer Trinkwasserspender geprüft. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich ist das Aufstellen eines Trinkwasserbrunnens am Ottenser Marktplatz möglich. Neben einer offiziellen Beauftragung von HW und einer gesicherten Finanzierung für Errichtung und langfristigen Betrieb eines solchen Trinkwasserbrunnens ist die Einhaltung der Standortfaktoren Voraussetzung. Nach erfolgter erster Prüfung hat HW zwei mögliche Standorte identifiziert. Gemäß DVGW-Merkblatt W 274, Absätze 7 und 8, sind an beiden Standorten Trink- und Abwasseranschlüsse vorhanden. Sie liegen außerhalb der Baumkronen und ggf. vorhandene Fremdleitungen sind in Leitungsplänen dokumentiert. Zu den möglichen Standorten liegen Fotodokumentationen und ein Lageplan vor. Diese Unterlagen sowie ein Datenblatt zum Trinkwasserbrunnen sind dem Anhang beigefügt.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 09.12.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu II:
Das Bezirksamt wird sich hierzu bei den zuständigen Behörden einsetzen.
Zu III.1:
Die Herstellung der Barrierefreiheit erfordert ein entsprechendes Planungsverfahren, für das keine kurzfristigen Bearbeitungskapazitäten bestehen. Das Thema wird in das Arbeitsprogramm aufgenommen. Ein Planungsbeginn kann – je nach vorhandenen Kapazitäten– frühstens in 2027 erfolgen.
Zu III.2
Die Prüfung wird kurzfristig veranlasst.
Zu V.1:
Die Aufstellung der Erläuterungstafel wird im Rahmen der Planung zur Barrierefreiheit (III.1) mit umgesetzt.
Zu V.2:
Die Prüfung wird kurzfristig veranlasst.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 27.05.2026 ergänzend wie folgt Stellung genommen:
Zu III.2.:
Die im Mai 2025 aufgestellten Sitzbänke werden in ihrer Anzahl als ausreichend eingeschätzt. Verbesserungsmöglichkeiten der Aufenthaltsqualität durch Veränderung der Standorte werden nicht gesehen.
Zu V.2.:
Nach Auswertung des Baumkatasters sind alle Rotblühenden Kastanien (10 Stück) auf der Platzfläche vital und weisen keine Einschränkungen auf, die eine vorzeitige Entnahme fachlich rechtfertigen würden. Die Vitalität der Bäume liegt durchgehend bei Stufe 1. Vereinzelt wurde Totholzbesatz der Kategorie 3 festgestellt. Somit bestehen keine gravierenden Pflegerückstände oder zwingende Sicherungsmaßnahmen in der Baumpflege. Aufgrund des Dichtstandes muss von einem Wurzelschluss aller Bäume ausgegangen werden.
Auch die Beeinträchtigungen durch die Rosskastanienminiermotte liegen nach Einschätzung des Amtes auf einem niedrigen Level. Eine vorzeitige Welke war in den letzten Jahren nicht bzw. nur in geringem Umfang an einzelnen Bäumen zu erkennen. Ursächlich für diese positive Entwicklung ist wahrscheinlich die konsequente Reinigung und Entnahme des Laubes durch die Stadtreinigung.
Eine Perspektive zum Erhalt der Bäume unter Berücksichtigung der in Hamburg grassierenden Kastanienkomplex-Krankheit ist derzeit schwierig. Sicher ist aber, dass eine hygienisch angepasste Baumpflege (in Handarbeit mit desinfizierten Geräten) und eine Vermeidung von Wurzelschäden (z.B. durch Aufgrabungen) den Bestand und die Vitalität sichern können. Aus genannten Gründen sind jegliche Eingriffe in den Wurzelraum zu vermeiden, weshalb Pflanzbeete im Trauf- und Wurzelbereich der Bäume nicht möglich sind. Das Aufstellen von Pflanzkübeln hingegen wird als unproblematisch (aber kostenintensiv) eingeschätzt.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-1119B
Standortfotos
Lageplan
Datenblatt Trinkwasserbrunnen
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