Demokratie braucht Stadtteilkultur verlässliche Finanzierung sicherstellen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.02.2026 anliegende Drucksache 22-1908B beschlossen.
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mit Schreiben vom 18.03.2026 wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Grundlage für die folgenden Ausführungen der Behörde für Kultur und Medien (BKM) ist die derzeitige Rahmenzuweisung für die Stadtteilkultur, die im aktuellen Haushaltsaufstellungsprozess, unter Einbeziehung der zum Ausgleich von Energie- und inflationsbedingten Preissteigerungen sowie der aus der Neubewertung der Stellen resultierenden Zusatzausgleiche, mit einer Steigerung von 1,39 % zur Abdeckung der Tarifsteigerungen vorgesehen ist. Die Rahmenbedingungen für die Planungen zum Haushalt 2027/2028 bieten nach aktuellem Stand keine Spielräume für eine darüber hinaus gehende Steigerung.
Zu 1.a:
Die BKM erkennt die Bedeutung des Anliegens an. Im Rahmen der aktuellen Planungen zum Haushalt 2027/2028 ist für die Stadtteilkultur eine Erhöhung der Rahmenzuweisung um 1,39% für Tarifsteigerungen vorgesehen. Aussagen dazu, inwieweit sich im weiteren Planungs-prozess Spielräume eröffnen, können zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.
Zu 1.b:
Auch für dieses Anliegen gilt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel durch die Rahmenzuweisung begrenzt sind. Die BKM hat für den laufenden Doppelhaushalt eine zusätzliche Erhöhung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur um 10% zur Deckung der Energiepreissteigerungen und inflationsbedingten Mehrkosten ermöglicht. Der Ansatz soll auch im kommenden Doppelhaushalt 2027/2028 fortgeschrieben werden.
Zu 1.c:
Die BKM weist darauf hin, dass die im Haushaltsaufstellungsprozess vorgesehene Erhöhung ausschließlich zur Deckung der tariflichen Mehrkosten dient. Für weitergehende Personalaufwüchse stehen aktuell keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung.
Zu 2:
Eine Kompensation eventueller Mehrkosten ist seitens der BKM im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung nicht vorgesehen. Die Mittel für die Stadtteilkultur sind auf die im Haushaltsaufstellungsprozess bereits vorgesehene Erhöhung um 1,39 % zur Abdeckung der Tarifsteigerungen begrenzt.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 08.04.2026 wie folgt Stellung genommen:
Zu 2:
Die Gefährdungslage im Kontext öffentlicher Veranstaltungen hat sich seit 2025 nicht konkret geändert. Die Anforderungen bzw. Empfehlungen der Polizei im Rahmen der Beteiligung im Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen ergehen dabei stets unter dezidierter Betrachtung und Prüfung des Einzelfalls anhand einer jeweils aktuellen Bewertung der Lage und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
Bei den Sicherheitsmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen handelt es sich nicht um spezifische Maßnahmen zur Abwehr einer konkreten Terrorgefahr. Vielmehr dienen die Maßnahmen dem präventiven Schutz vor den allgemeinen Gefahren des Straßenverkehrs, auch vor sogenannten Überfahrttaten, die unabhängig von einer konkreten Gefährdungslage im Rahmen der allgemeinen Sicherheitsvorsorge zu berücksichtigen sind.
Kosten für Sicherheitsmaßnahmen, die der Veranstalter selbst im Sicherheitskonzept vorsieht oder zu denen er durch die jeweilige Erlaubnis von der Genehmigungsbehörde verpflichtet wird, hat grundsätzlich der Veranstalter zu tragen, da diesem die Verkehrssicherungspflicht obliegt.
Liegen den Sicherheitsbehörden konkrete Erkenntnisse im Hinblick auf eine bevorstehende terroristisch motivierte Tat vor, fällt die Bewältigung dieses Gefahrenpotentiales in die ausschließliche Zuständigkeit der Polizei. Die daraus resultierenden Kosten für entsprechend zu treffende Maßnahmen sind dann auch durch die Polizei zu tragen. In diesem Zusammenhang kämen zur Gefahrenminimierung weitere Maßnahmen, wie z.B. die Schließung betroffener Veranstaltungen, infrage.
Zu 3:
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) bewertet die Zielrichtung, Veranstaltende durch einen städtischen Bestand an geeigneten Fahrzeugsperren zu unterstützen, als sinnvoll. Dieses gilt insbesondere vor dem Hintergrund begrenzter Marktverfügbarkeiten, gestiegener Kosten sowie der unterschiedlichen Bedarfe bei Veranstaltungen. Darüber hinaus sind auch städtische Großveranstaltungen auf entsprechende Sicherungsmaßnahmen angewiesen, sodass eine zentrale Beschaffung grundsätzlich zielführend erscheint.
Die Genehmigung von Veranstaltungen liegt derzeit bei den jeweils örtlich zuständigen Bezirksämtern der Stadt. Bei größeren Veranstaltungen arbeiten diese eng mit den Sicherheitsbehörden zusammen. Die Hauptverantwortung für die Sicherheit einer Veranstaltung trägt jedoch grundsätzlich der jeweilige Veranstaltende bzw. Betreibende.
Die Beschaffung, Koordinierung sowie Bereitstellung der in Rede stehenden Einsatzmittel zur Absicherung von öffentlich zugänglichen Veranstaltungsflächen liegt daher nicht im Zuständigkeitsbereich der BIS.
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) hat mit Schreiben vom 10.04.2026 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.a – c und 2:
Bürgerhäuser leisten als Orte der Begegnung, der Kultur und des Diskurses einen wesentlichen Beitrag zur Stadtteilidentität und -entwicklung. Sie bieten einzelnen Bürgerinnen und Bürgern, Initiativen und Vereinen den Raum, soziokulturelle Angebote entweder anzubieten, diese wahrzunehmen oder in partizipativen Prozessen gemeinsam zu entwickeln. Das Personal der Bürgerhäuser ermöglicht und begleitet diese Prozesse durch eine engagierte Geschäftsführung, Programmplanung und Öffentlichkeitsarbeit. Eine ausreichende finanzielle Ausstattung dieser Institutionen ist im Sinne der Angebotsqualität, der Bindung bzw. Gewinnung qualifizierten Personals sowie der Stadtteilentwicklung ausdrückliches Ziel des Senats.
Zugleich können die Bedarfe der Bürgerhäuser (hierzu zählen auch die Anforderungen zur Terrorabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen) nur im Rahmen der insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung aller ebenso berechtigten Bedarfsanmeldungen aus anderen Kontexten gedeckt werden.
Der Aufstellungsprozess zum Doppelhaushalt 2027/2028 läuft derzeit. Im Übrigen obliegt es dem Bezirksamt Altona, entsprechende Bedarfe im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2027/2028 zu berücksichtigen. Die Entscheidung, in welchem Umfang im Doppelhaushalt 2027/2028 Ermächtigungen zu den genannten Themen veranschlagt werden sollen, wird der Senat mit der Vorlage des Haushaltsplanentwurfes 2027/2028 treffen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-1908B
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