Das Parkhaus am Bahnhof Altona kann mehr! Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 22-0288
Letzte Beratung: 24.10.2024 Bezirksversammlung Ö 7.7.1
Bisher werden Fachbehörden (§ 27 BezVG) und Bezirksamt (§ 19 BezVG) gebeten, jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich im Sinne der Zielsetzung des Antrags tätig zu werden. Es erscheint jedoch als sinnvoll, dem Bezirksamt die koordinierende Verantwortlichkeit für das Vorhaben zu übertragen, das Parkhaus weiterzuentwickeln und die verschiedenen beabsichtigten Maßnahmen, die zum Teil in den Zuständigkeiten der Fachbehörde und der Sprinkenhof GmbH liegen, zusammenzuführen. Bisher hat sich die antragstellende Fraktion bei dem von ihr vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog nicht Mühe gemacht, die jeweils zuständige Behörde zu adressieren.
Der einleitende Passus des Beschlussvorschlags ist daher wie folgt zu ändern:
„Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt gemäß § 19 Abs. 2 BezVG in enger Kooperation mit der Finanzbehörde sowie der Sprinkenhof GmbH darum gebeten:“
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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