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Das muss schneller gehen! – Sportvereine in Altona durch Zahlungsrückstände in finanzieller Not Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 27.04.2023 Bezirksversammlung Ö 7.4

Sachverhalt

Jedes Kind und jeder Jugendliche soll die Möglichkeit haben, in einem Verein Sport zu treiben. Familien, die sich eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühren nicht leisten können, haben Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket oder dem zusätzlichen Förderprogramm „Kids in die Clubs“.

 

Durch diese Programme entfallen in Mitgliedsbeiträge für die betreffenden Kinder und Jugendlichen. Zuvor erfolgte die Organisation und Abwicklung durch die Hamburger Sportjugend im Hamburger Sportbund mit beachtlichem Erfolg. In Hamburg wurde ungefähr 10.000 Kindern eine Mitgliedschaft in Vereinen ermöglicht.

 

Seit 1.1.2022 hat sich der Abrechnungsvorgang für Vereine und Sorgeberechtigte, die die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen, verkompliziert. Die Abwicklung, Organisation und Auszahlung hat der Senat hamburgweit dem Bezirksamt Eimsbüttel übertragen. Leider warten momentan einige Altonaer Vereine, wie viele andere auch, auf die Zahlungen der offenen Beträge. Es kommt mitunter zu Verspätungen von einem Jahr. Das bedeutet für die Vereine Verzicht auf Liquidität, Sollzinsen mit steigender Tendenz, fehlende Planungs- und Kalkulationssicherheit, Fristenüberwachung, aufwändige Mitgliederverwaltung und dies ohne Vergütung.

 

Es muss unbedingt verhindert werden, dass Vereine den Aufwand nicht mehr tragen können und sich aus diesem Programm zurückziehen. Zudem ist seit 2022 ein Rückgang der Inanspruchnahme des Bildungspakets von 20% im Bereich des Vereinssports zu verzeichnen. Vereinssport ist aber eine wichtige gesundheitsfördernde Maßnahme für Körper und Geist und sollte Kindern und Jugendlichen aus allen Bevölkerungsschichten zugänglich sein.

 

Damit die Vereine weiter diese wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe erfüllen können, möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die Behörden für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke sowie die Sozialbehörde wird nach § 27 BezVG gebeten, das Verfahren für die Abwicklung und Bezahlung der Leistungen zu vereinfachen und die Abteilung im ausgewählten Bezirksamt Eimsbüttel zu befähigen, die Auszahlung der Beiträge zeitnah bzw. innerhalb der Zahlungsfrist zu bearbeiten und zu gewährleisten.
  2. Eine Vereinfachung und Beschleunigung des Abrechnungsverfahrens für Sorgeberechtigte.

 

  1. Eine aktive Bewerbung des Bildungspaktes in allen sozialen Einrichtungen und Schulen, damit die Auslastung der Inanspruchnahme wieder deutlich steigt.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

 

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