21-4137

Das Flaßbargmoor braucht eine Unterschutzstellung als Naturdenkmal. Nun endlich Tatsachen schaffen und Begehrlichkeiten ausschließen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.04.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 04.07.2023 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 13.12

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.04.2023 anliegende Drucksache 21-3972B beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat unter Beteiligung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) mit Schreiben vom 19.06.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Grundsätzlich bestätigt die BUKEA, wie bereits in der BV-Drs. 21-2154 dargestellt, dass das Flaßbargmoor als besonders geschütztes und schützenswertes Biotop und als Relikt der Osdorfer Moore mittelfristig als Naturdenkmal ausgewiesen werden soll.

 

Nach wie vor müssen jedoch weiterhin die Planungsprozesse der S32-Trassenplanung abgewartet werden. Die derzeit vorliegende Skizze der Trassenplanung (Stand Februar 2022) sieht eine Verschwenkung östlich des Flaßbargmoores vor. Somit ist der eigentliche Bereich des Flaßbargmoores von den Eingriffen ausgespart. Am 12. Juni 2023 wurden die aktuellen und im Bereich des Flaßbargmoores unveränderten S32-Planungen im Verkehrsausschuss der Bürgerschaft vorgestellt und zur Kenntnis genommen. Für die Ausweisung des Flaßbargmoores als Naturdenkmal müssen allerdings weiterhin die Planungsprozesse für die endgültige Trassenplanung der S32 abgewartet werden. Wie in der Drs. 21/18875 beschrieben, wird eine vertiefte Betrachtung der Trassenplanung für die S32 sowie in diesem Zusammenhang auch der Belange des Flaßbargmoores in den weiteren Planungsprozessen erfolgen.

 

Für das geplante Naturdenkmal Flaßbargmoor liegt eine vorläufige Gebietsabgrenzung vor. Diese umfasst zu einem großen Teil städtische Flächen, aber auch einzelne Flächen in Privateigentum. Derzeit bemüht sich die BUKEA die dortigen Flächen des Allgemeinen Grundvermögens in das Sondervermögen für Naturschutz und Landschaftspflege der BUKEA zu übertragen und somit auch eine Flächensicherung vorzunehmen. Zudem werden aktuell mögliche naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen im Kernbereich zwischen der BUKEA und dem NABU abgestimmt.

 

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
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