Das Flaßbargmoor braucht eine Unterschutzstellung als Naturdenkmal. Nun endlich Tatsachen schaffen und Begehrlichkeiten ausschließen! Antrag der SPD-Fraktion
Ende der siebziger Jahre wurde durch Anwohner zwischen dem Böttcherkamp und der Straße Flaßbarg im Süden von Lurup eine damals völlig verwahrloste Naturbrache als letzter verbliebener Rest des früheren Osdorfer/Luruper Niedermoores und damit ein wertvolles Naturbiotop identifiziert, welches sich ursprünglich etwa von der Bahrenfelder Trabrennbahn bis in die Wedeler Feldmark erstreckte. Es erfolgten unter großer Mitwirkung vieler Bürger-/Innen umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen und dann im Jahr 1984 die Gründung des Vereins zum Erhalt des Flaßbargmoores, welcher sich über Jahrzehnte für die eine Unterschutzstellung des Flaßbargmoores einsetzt. Das Flaßbargmoor wird nun schon seit 2015 vom NABU betreut, der in Kooperation mit der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) und dem Bezirksamt Altona bereits verschiedene Naturschutzmaßnahmen durchgeführt hat. Vor über 25 Jahren beschloss die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig, das Flaßbargmoor durch den Senat zum Naturdenkmal erklären zu lassen, um dies dauerhaft zu sichern (Drucksache 16/1564). Dies wurde allerdings seinerzeit durch die Umweltbehörde nicht umgesetzt und fiel dann schließlich dem Grundsatz der Diskontinuität zum Opfer. Es erfolgte lediglich eine Unterschutzstellung als Biotop gemäß § 30 BNatSchG.
In der Vergangenheit hat es bereits zahlreiche weitere Anläufe des Vereins zum Erhalt des Flaßbargmoores, des NABU und der Bezirkspolitik gegeben, die Fläche auch als Naturdenkmal auszuweisen, um einen dauerhaften Erhalt dieser ökologischen Nische für Flora und Fauna zu gewährleisten. Der Koalitionsvertrag zwischen den derzeitigen Regierungsparteien in Hamburg sieht dies ebenfalls vor. Auch in den jeweiligen Programmen der Bezirksfraktionen der SPD und der Grünen ist dies ausdrücklich festgeschrieben. Zuletzt wurde im Mai 2021 durch die Bezirksversammlung Altona erneut eine Ausweisung als Naturdenkmal beschlossen. In der Mitteilungsdrucksache (21-2154) der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft hierzu hieß es dann u.a.: „(…) Für die Ausweisung des Flaßbargmoores als Naturdenkmal müssen allerdings die Planungsprozesse für die endgültige Trassenplanung der S32 abgewartet werden. Wie in der Drucksache 21/18875 beschrieben, wird eine vertiefte Betrachtung der Trassenplanung für die S32 sowie in diesem Zusammenhang auch der Belange des Flaßbargmoores in den weiteren Planungsprozessen erfolgen (…).“
Es ist anzunehmen, dass die damals in Vorbereitung befindlichen Entscheidungsprozesse zwischenzeitlich abgeschlossen sein dürften, zumal zwischenzeitlich einige am Flaßbargmoor belegene Grundstücke bebaut wurden, welche ebenfalls bereits von einer angedachten Trassenführung der S32 tangiert gewesen wären.
Insoweit wird jetzt auch festgestellt werden können, ob und inwieweit das Flaßbargmoor oder Teile davon zu dem im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Zwecken überhaupt noch benötigt werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Bezirksversammlung Altona empfiehlt der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nach § 27 BezVG erneut, das Flaßbargmoor als Naturdenkmal insgesamt oder jedenfalls hinsichtlich solcher Teilflächen auszuweisen, welche bereits jetzt erkennbar nicht mehr unter dem Vorbehalt einer späteren Schienenanbindung des Osdorfer-Borns fallen können.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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