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Das Bürgerhaus Bornheide in die Zukunft führen - Evaluation zeigt massive Haushaltslücke für die geforderten Aufgaben Beschlussempfehlung des RISE-Ausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Ö 9.3

Sachverhalt

Das Bürgerhaus Bornheide wurde 2012 eröffnet. Voran gegangen war ein breiter Beteiligungsprozess mit der Frage, wo und wie die rger:innen im Gebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) Osdorfer Born endlich einen öffentlichen, gemeinsamen, soziokulturellen Treffpunkt bekommen könnten. Mit dem Gelände der ehemaligen Schule an der Bornheide und ihren sechs Pavillons eröffnete sich eine einmalige Chance, mitten im Quartier nicht nur ein Bürgerhaus zu bekommen, sondern auch gleichzeitig etliche soziale Einrichtungen zentral unterzubringen zu können.

Trotz der Finanzkrise 2008/2009 war es den politischen Kräften damals gelungen, ein neues Finanzierungs-Modell aufzusetzen, was die Eröffnung des lang ersehnten Bürgerhauses in dieser prekären, finanziellen Haushaltslage trotzdem ermöglichte, nämlich hauptsächlich durch Mieteinnahmen und nur zu einem sehr geringen Teil über die Finanzbehörde.

Ziel war es, den Hamburger Haushalt möglichst wenig zusätzlich zu belasten und dennoch einen neuen Anlaufpunkt für die Öffentlichkeit herzustellen. Eine Evaluation sollte nach fünf Jahren erfolgen.

Diese Evaluation hat sich leider aus unterschiedlichen Gründen um mehrere Jahre verzögert. Die Ergebnisse, die von der Lawaetz-Stiftung erarbeitet und vorgestellt wurden, liegen der Bezirksversammlung Altona seit Spät-Herbst 2024 vor.

Dem Bericht ist zu entnehmen, dass Ziele, die zu Beginn angestrebt und definiert wurden, teilweise erfüllt sind, anderes konnte nicht umgesetzt werden.

Insbesondere leidet das Bürgerhaus unter dem Zwang, Geld aus Mieteinnahmen generieren zu müssen, auch mit den umen, die eigentlich dem Stadtteil (niedrigschwellig) zur Verfügung stehen sollten. Dadurch verfehlt das Bürgerhaus teilweise seinen Zweck.

Daneben ist es mit dem vorhandenen Personal nahezu unmöglich, soziokulturelle Impulse zu setzen.Jede Hand wird benötigt, um Kleinst-Anträge zu formulieren oder Mieten zu generieren. Zusätzlich sind die Personal- und Nebenkosten auch in dieser Einrichtung immens gestiegen.

Nach einem Prozess der Lösungsfindung, im Team des Bürgerhauses mit seiner Öffentlichkeit, wurden nun Bedarfe finanzieller Art definiert und an die Bezirksversammlung herangetragen. Die Bezirksversammlung erkennt die Bedarfe an.

Insbesondere ist festzustellen, dass das Bürgerhaus Bornheide aus der Rahmenzuweisung bisher im Vergleich zu anderen Bürgerhäusern erheblich weniger Geld bekommt, so dass selbst die diesjährige Erhöhung um 10% lediglich eine viel zu geringe Erhöhung bedeutete.

Das Bürgerhaus muss seinem eigentlichen Zweck, für den Stadtteil ein offener, soziokultureller Raum zu sein, nachkommen können. Dies liegt im Interesse der Stadt Hamburg, die auch in Stadtteilen mit niedrigem Einkommen soziokulturelle Teilhabe gewährleisten will.

Im Einzelnen:

Von 2022 bis 2024 sind die Kosten für Gas um insgesamt 11.049,76 Euro gestiegen.

  • In 2023 von 2960,59 Euro auf 9100,00 Euro
  • In 2024 geschätzt auf 14.010,35 Euro

Von 2022 bis 2024 sind die Kosten für Strom um 3705,84 Euro gestiegen.

  • In 2023 von 4484,37 € auf 5295,77 Euro
  • In 2024 geschätzt auf 8190,21 Euro

Gesamt: 14.755,60 Euro

r 2025 ist es gelungen Verträge abzuschließen, durch die weitere Kostensteigerungen in diesem Ausmaß vermieden werden können.

Im Bereich der Personalkosten r sechs nicht zuwendungsfinanzierte Stellen liegt eine Deckungslücke von 20.000 Euro vor.

Das Bezirksamt hat die vom Diakonischen Werk genannten prozentualen Steigerungen im Bereich Personalkosten, die per Mail am 28.02.2025 mitgeteilt wurden, ausschließlich auf die Stelle angerechnet, die über den Bürgerhaustitel finanziert wird, deshalb hat das Haus nur 3000 Euro erhalten.

Der Finanzbedarf für die extrem gestiegenen Personal- und Energiekosten der letzten Jahre, die von der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) abgefragt werden sollten, liegt für das Bürgerhaus also tatsächlich bei 34.755,60 Euro.

Um zukünftig den (im Sinne des auch für den Stadtteil offenen Bürgerhauses) erwünschten Wegfall von Raummieten, zusätzliche Gagen und Personalkosten etc. kompensieren und die soziokulturelle Arbeit auf ein angemessenes Maß steigern zu können, ist eine Erhöhung der Rahmenzuweisung um 50.000 Euro zusätzlich notwendig, so dass sich ein zusätzlicher Gesamtbedarf von 84.755,00 Euro ergibt.

Der RISE-Ausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung daher einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die Finanzbehörde wird nach § 27 BezVG gebeten, die jährliche Rahmenzuweisung für das Bürgerhaus Bornheide um 84.755,00 Euro zu erhöhen und diese Mittel in Zusammenarbeit mit der BWFGB und dem Bezirk Altona dem Bürgerhaus Bornheide zukommen zu lassen.
  1. Sollte dies unterjährig 2025 nicht möglich sein, wird die Finanzbehörde gebeten, in Zusammenarbeit mit der BWFGB und dem Bezirksamt Altona kurzfristig alternative finanzielle Unterstützung in angemessener Höhe schon im laufenden Haushaltsjahr zu ermöglichen.
  1. Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 BezVG gebeten, ihrerseits das Gespräch mit den zuständigen Behörden zu suchen, um schnellstmöglich die finanzielle Schieflage des Bürgerhauses Bornheide auszugleichen.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.03.2025
Ö 9.3
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Bornheide

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