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Corona endet nicht am 19.03. - Vorsicht ist besser als Nachsicht – Infrastruktur Altona und Hamburg pandemiefest machen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.02.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.04.2022
Ö 10.5
28.04.2022
25.04.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.02.2022 anliegende Drucksache 21-2865B beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 05.04.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zum Erhalt der Schnelltestzentren ist zu erwähnen, dass die am 01.04.2022 in Kraft getretene neue TestVO, eine Kostenübernahme der Bürgerinnen- und Bürgertests bis zum 30.06.2022 vorsieht. Die FHH ist aktuell in die Erarbeitung der neuen bundesweiten Teststrategie und eine Erarbeitung der perspektivischen Finanzierung der Testinfrastruktur eingebunden. Auf Grund der reduzierten Testanlässe ist davon auszugehen, dass einige Testzentren auf Grund von wirtschaftlichen Erwägungen schließen werden. Die bezirklichen Gesundheitsämter werden engmaschig beobachten, ob die Kapazitäten auskömmlich sind und im Bedarfsfall nachsteuern. Ob nach dem 30.06.2022 weiterer Bedarf nach einrichtungsbezogenen Testungen in vulnerablen Einrichtungen (präventiv und im Ausbruchsgeschehen) besteht, ist derzeit noch nicht zu beurteilen und ist zu gegebener Zeit zu prüfen.

 

Vor dem Hintergrund der bereits erreichten hohen Impfquoten, der derzeitigen Nachfrageentwicklung sowie der per Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz angestrebten Verlängerung bis zum 31. Dezember 2022 ist zudem eine Ablösung der bisherigen Impfinfrastruktur zugunsten einer an die Nachfrage angepassten, kleineren, flexibleren öffentlichen Impfinfrastrukturlösung erforderlich. Denn auch weiterhin bleibt die Maßgabe für die öffentlichen Impfangebote, dass diese die Impfstrukturen des Regelsystems – also in Praxen und bei Betriebsärzten –  ergänzen und besondere Zielgruppen ansprechen. Auch bei diesen Leistungserbringenden geht die Nachfrage nach Corona-Schutzimpfungen signifikant zurück.

 

Zur Sicherstellung bedarfsgerechter Impfkapazitäten für Corona-Schutzimpfungen sollen im Auftrag der Sozialbehörde ab dem 1. Mai 2022 vorerst bis zum 31. Dezember 2022 zwei Impfzentren aufgebaut und betrieben werden. Die Sozialbehörde stellt hierfür neben den Räumlichkeiten die erforderlichen Impfstoffe zur Verfügung. Den Aufbau, Betrieb und Rückbau der Impfzentren vergibt die Sozialbehörde im Rahmen einer externen Beauftragung für zwei zentrale Einheiten:

 

 Betrieb     eines    Impfzentrums    im    Hamburger    Norden    mit     einer

                       Maximalkapazität von 12.500 Impfungen pro Woche

 Betrieb     eines    Impfzentrums    im     Hamburger   Süden     mit     einer

           Maximalkapazität von 12.500 Impfungen pro Woche

 

Darüber hinaus soll es weiter mobile Impfteams geben. Auch eine Fortsetzung der Impfkampagne mit etablierten Krankenhausstandorten ist geplant.

 

Die entstehenden Kosten werden im Haushaltsjahr 2022, unter Berücksichtigung der hälftigen Beteiligung des Bundes, aus den im Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft (Produktgruppe 283.01 Zentrale Ansätze I, Produkt Bewältigung der Coronakrise) vorgesehenen Ermächtigungen zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie gedeckt. Die Haushaltsplanungen für den kommenden Doppelhaushalt 2023/2024 sind noch nicht abgeschlossen. Der Senat wird in seiner Gesamtverantwortung für den Entwurf des Haushaltsplans alle zu berücksichtigenden e würdigen und entsprechende Abwägungen vornehmen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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