CO2-Monitoring und Klimaneutralitätspfad für Altona im Rahmen des Hamburger Klimaentscheids Auskunftsersuchen von Hanna Schmidt, Patrick Fischer und Silke Hubert (alle Volt-Fraktion)
Letzte Beratung: 14.09.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz Ö 7.9
Mit dem Beschluss der Bezirksversammlung Altona „Hamburger Klimaentscheid – Verantwortung für Altonas Zukunft wahrnehmen“ (Drs. 22-1779) hat die Bezirksversammlung die Zielgrößen des 3. Hamburgischen Klimaschutzgesetzes und die damit verbundene Verantwortung der bezirklichen Ebene bei der Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 anerkannt.
In Umsetzung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes wird bis November 2027 der Hamburger Klimaplan mit seinen Maßnahmen und Strategien überarbeitet.
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass auch auf Bezirksebene belastbare und spezifische Daten zu CO₂-Emissionen, Zielpfaden und Maßnahmenwirkungen vorliegen und regelmäßig gegenüber der zuständigen Fachbehörde und dem Senat berichtet werden.
1. Datenlage und CO₂-Monitoring auf Bezirksebene
1.1 Verfügt die FHH derzeit über ein CO₂-Monitoring, das Emissionen oder Klimawirkungen auf
Ebene der Bezirke ausweist?
1.2 Falls ja:
● Welche Methodik und Datengrundlagen werden hierfür verwendet?
● Für welche Jahre liegen entsprechende Daten vor?
● Nach welchen Sektoren werden diese Daten aufgeschlüsselt (z. B. Verkehr, Gebäude/Wärme, Energieversorgung, Wirtschaft)?
1.3 Falls nein:
● Aus welchen Gründen erfolgt derzeit keine bezirkliche Ausweisung von CO₂-Emissionen?
● Ist die Einführung eines solchen Monitorings vorgesehen?
1.4 Welche Behörden, Dienststellen oder externen Stellen sind für die Erhebung, Verarbeitung
und Bereitstellung klimarelevanter Daten mit Bezirksbezug zuständig?
1.5 Welche klimarelevanten Daten können den Bezirken derzeit zur Verfügung gestellt werden?
2. Zielpfade und Emissionsbudgets
2.1 Gibt es für die Hamburger Bezirke beziehungsweise für Altona spezifische Zielpfade zur
Reduktion von CO₂-Emissionen bis zur Klimaneutralität 2040?
2.2 Falls ja:
● Seit wann bestehen diese Zielpfade?
● In welcher Form sind sie dokumentiert?
● Welche Zwischenziele und Indikatoren werden verwendet?
2.3 Falls nein:
● Ist die Entwicklung bezirksspezifischer Zielpfade vorgesehen?
● Bis wann sollen diese vorliegen?
2.4 Werden bei der Entwicklung gesamtstädtischer Klimaziele die unterschiedlichen
Ausgangslagen und Potenziale der Bezirke berücksichtigt?
3. Methodik und Vergleichbarkeit
3.1 Nach welcher Methodik werden Klimawirkungen und Emissionsentwicklungen in Hamburg
bewertet?
3.2 Gibt es ein einheitliches Verfahren für die Ermittlung von CO₂-Bilanzen auf Bezirks- oder
Quartiersebene?
3.3 Falls nein:
● Ist die Entwicklung einer einheitlichen Methodik vorgesehen?
● Welche Stelle ist hierfür federführend?
3.4 Gibt es bereits Vergleichswerte beziehungsweise Benchmarks zwischen den Bezirken, um
Fortschritte bei Klimaschutzmaßnahmen bewerten zu können?
3.5 Falls nein:
● Ist die Einführung solcher Vergleichswerte geplant?
● Bis wann soll dies erfolgen?
4. Berichterstattung und politische Steuerung
4.1 In welcher Form berichtet der Senat beziehungsweise die zuständigen Fachbehörden
gegenüber den Bezirken über die Entwicklung der CO₂-Emissionen und die Erreichung der
Klimaziele?
4.2 Gibt es ein regelmäßiges Berichtsformat, das insbesondere
● Emissionsentwicklungen,
● Zielerreichung,
● Emissionsbudgets oder
● Wirkungen von Klimaschutzmaßnahmen
darstellt?
4.3 Falls nein:
● Ist ein solches Berichtsformat vorgesehen?
● Bis wann soll dieses eingeführt werden?
4.4 Welche Möglichkeiten sieht der Senat, künftig regelmäßig bezirksspezifische Klimadaten zur
Verfügung zu stellen?
5. Unterstützung der Bezirke bei der Umsetzung des Klimaentscheids
5.1 Welche Unterstützung erhalten die Bezirke derzeit durch die Fachbehörden bei der
Umsetzung der Klimaziele?
5.2 Welche weiteren fachlichen, personellen, technischen oder finanziellen Voraussetzungen
sind aus Sicht des Senats erforderlich, damit Bezirke wirksam zur Erreichung der
Klimaneutralität 2040 beitragen können?
5.3 Welche Rolle sollen die Bezirke künftig bei der Erfassung, Bewertung und Umsetzung von
Klimaschutzmaßnahmen übernehmen?
5.4 Wie stellt der Senat sicher, dass soziale Gerechtigkeit, Barrierefreiheit und Teilhabe bei der
Umsetzung der Klimaziele auf Bezirks- und Quartiersebene berücksichtigt werden?
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1.1:
Da die Klimaziele aus § 4 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) sich auf Gesamt-Hamburg und die entsprechenden Sektoren beziehen, ist auch das behördenübergreifende CO2-Monitoring auf Gesamt-Hamburg und die Sektoren ausgerichtet.
Zu 1.3:
Die Bezirke sind ein entscheidender Baustein bei der Umsetzung von Klimaplanmaßnahmen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und daher Teil der Entscheidungs- und Kommunikationsstrukturen des Klimaplans. Da die Klimaziele allerdings gesamtstädtisch zu erreichen sind als auch der Großteil der Instrumente über Bezirksgrenzen hinweg wirkt, ist eine bezirksscharfe Auftrennung der CO2-Bilanzierung nicht vordringlich.
Derzeit prüft die BUKEA, ob und in welcher Form eine einheitliche bezirkliche Bilanzierung möglich und sinnvoll ist. Da für die Erfassung von CO2-Emissionen auf Hamburg-Ebene zahlreiche Daten nötig sind, die derzeit nicht bezirksscharf vorliegen, ist zu prüfen, ob diese sinnvoll aus gesamtstädtischen Daten ermittelt bzw. abgeschätzt werden können. Diese Prüfung in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern ist noch nicht abgeschlossen.
Zu 1.4:
Die Bezirksämter haben im Rahmen der Erstellung ihrer Integrierten Klimaschutzkonzepte (IKK) CO2-Bilanzen erstellen lassen. Diese wurden von externen Auftragnehmer:innen nach den Rahmenbedingungen der Fördermittelrichtlinien und der Bedürfnisse des jeweiligen Bezirkes erstellt. In den jeweiligen IKKs sind bezirksbezogene Daten aufgeführt.
Aktuell prüft die BUKEA, ob und in welcher Form eine einheitliche bezirkliche Bilanzierung zukünftig sinnvoll ist und welche Stellen dafür Daten zuliefern könnten.
Zu 1.5:
Siehe Antwort zur Frage 1.4.
Zu 2.1:
Das HmbKliSchG schreibt eine Reduktion der Kohlendioxidemissionen um 98 % bis zum Jahr 2040 in Anlehnung an die Verursacherbilanz vor. Diese basiert auf der sektoralen Untergliederung der Bereiche private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Industrie und Verkehr. Spezifische Zielpfade sind für die Bezirke nicht vorgesehen – diese sind Bestandteil der sektoralen Zielerreichung.
Zu 2.3:
Nein, siehe Antwort zu 2.1.
Zu 2.4:
Ja, dies erfolgt indirekt durch die sektorenspezifische Entwicklung der Zielpfade, wie in der Antwort zu 2.1. beschrieben. Die Ausgangslagen und Potenziale der verschiedenen Sektoren unterscheiden sich in Hamburg im Vergleich zwischen den Bezirken und fließen dementsprechend in die Entwicklung der Klimaziele ein.
Zu 3.1:
Die Erreichung der Klimaziele wird gemäß des HmbKliSchG durch die amtlich erstellte Verursacherbilanz des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein bewertet. Die Verursacherbilanz, die die Emissionen durch den Verbrauch von Endenergie abbildet, wird jährlich vom Statistikamt Nord nach der Methodik des Länderarbeitskreises Energiebilanzen erstellt und veröffentlicht.
Zu 3.2:
Nein, auf Bezirks- und Quartiersebene gibt es kein einheitliches Verfahren, was zur CO2-Bilanzierung auf Landesebene in Hamburg passt.
Es gibt lediglich Vorgaben bei Fördermittelrichtlinien des Bundes für Kommunen (BISKO-Bilanzierung), nach denen die bezirkliche Bilanzierung im Rahmen der geförderten Integrierten Klimaschutzkonzepte erstellt werden mussten. Allerdings passen diese Vorgaben nicht zu der hamburgbezogenen Bilanzierung und damit den Klimazielen.
Zu 3.3:
Federführend ist die Stabsstelle Klimaneutralität der BUKEA.
Es wird derzeit geprüft, ob eine differenzierte Darstellung der Verursacherbilanz auf die Bezirksebene zweckmäßig ist (siehe Antwort zu 1.3.).
Zu 3.4:
Da der Großteil der Instrumente über Bezirksgrenzen hinweg wirkt, ist ein Vergleich zwischen den Bezirken nicht vordringlich, sondern die Wirkung der Maßnahmen wird insgesamt beurteilt. Der BUKEA liegen daher keine Vergleichswerte vor.
Zu 3.5:
Zurzeit ist die Einführung nicht geplant.
Zu 4.1:
Im Rahmen des bezirklichen Austauschs zwischen BUKEA und den Bezirksämtern wird über aktuelle Entwicklungen berichtet. Darüber hinaus sind die Bezirke Teil der FHH-internen Abstimmungs- und Kommunikationsstrukturen zu Klimaschutzthemen, wie u.a. die Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende, in der die Entwicklungen und Fortschritte zum Hamburger Klimaschutz berichtet werden.
Zu 4.2:
Die alternierend alle zwei Jahre erscheinende Fortschreibung des Klimaplans und der Zwischenbericht zum Hamburger Klimaplan berichten über den Stand der Zielerreichung und der Umsetzung der Maßnahmen des Hamburger Klimaplans. Zuletzt wurde der Zwischenbericht am 30. Dezember 2025 vom Senat beschlossen.
Die CO2-Bilanz wird jährlich vom Statistikamt Nord erstellt. Zukünftig wird die BUKEA zum 30. Juni jedes Jahres die Schätzbilanz veröffentlichen, die mit der zugehörigen Jahresemissionsgesamtmenge aus Anlage 3 HmbKliSchG abgeglichen wird.
Zu 4.4:
Siehe Antwort zu Frage 1.3
Zu 5.1:
Die Bezirke sind eingebunden in die Umsetzung der sektoralen Klimaschutzstrategien. Neben der fachlichen Zusammenarbeit zwischen den Fachbehörden und Bezirksämtern erhalten die Bezirksämter Ermächtigungen aus den Zentralen Programmen Hamburger Klimaplan und Investitionsprogramm Hamburger Klimaplan. Im Jahr 2024 beliefen sich diese auf 4,079 Mio. Euro und im Jahr 2025 auf 5,496 Mio. Euro (konsumtiv und investiv). In jedem Bezirk werden daraus unter anderem bundesgeförderte Stellen kofinanziert. Zusätzlich erfolgt die Finanzierung von jeweils drei Klimaplanstellen (im federführenden Bezirksamt Bergedorf fünf Stellen) pro Bezirk.
Zu 5.2:
Die Anpassung der Zielerreichung und die daraus abgeleiteten Erfordernisse werden im Rahmen der 3. Fortschreibung des Hamburger Klimaplans festgelegt.
Zu 5.3:
Die Bezirke übernehmen bereits eine wichtige Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Die konkrete Erfüllung dieser Rolle wird laufend weiterentwickelt und an die jeweiligen (z.B. rechtlichen und finanziellen) Gegebenheiten angepasst.
Zu 5.4:
Der Senat strebt eine stetige Verbesserung der Barrierefreiheit und Teilhabe bei der Umsetzung seiner politischen Programme und Fachstrategien an. Dies gilt auch für den Hamburger Klimaplan und die Umsetzung auf Bezirksebene. Darüber hinaus haben die Bezirke integrierte Klimaschutzkonzepte entwickelt, die sich mit diesen Themen in unterschiedlicher Ausprägung bezirksspezifisch befassen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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