22-0849

Bushaltestellen im Verlauf Fahrenort/ Spreestraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Ö 12.6

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.01.2025 anliegende Drucksache 22-0436.1B beschlossen.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) und der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) mit Schreiben vom 31.03.2025 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Die Haltestelle Recknitzstraße in Richtung S Elbgaustraße liegt etwa 140 m vom Eingang der Fridtjof-Nansen-Schule entfernt. Zum Erreichen dieser Haltestelle steht zum sicheren Queren der Straße im direkten Laufweg von der Schule eine Fußnger-Lichtsignalanlage („Fußngerampel“) zur Verfügung.

Die Haltestelle Jevenstedter Straße in Richtung Schenefelder Platz liegt etwa 200 m vom Eingang der Schule entfernt. Ein Queren der Straße ist für die Schüler:innen nicht erforderlich, da sich Schule und diese Haltestelle auf derselben Straßenseite befinden.

Damit ist die Fridtjof-Nansen-Schule aus und in alle Richtungen in einer Entfernung von bis zu 200 m mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (angebunden, sodass nach Einschätzung von VHH und BVM kein Handlungsbedarf gesehen wird, zusätzliche Haltestellen im Bereich der Schule einzurichten, um hier für diese eine bessere Anbindung zu erreichen.

Vielmehr wird die Gefahr gesehen, dass mit Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle in der Nähe der Schule möglicherweise diese als Aus- und Einsteigbereich von den Eltern genutzt werden, die ihre Kinder mit dem eigenen PKW fahren. Daher wird der Vorschlag auch aus Gründen der Verkehrssicherheit äerst kritisch gesehen.

Unabhängig hiervon würde außerdem ein zusätzlicher Halt der Metrobuslinie M21 zu einer Verlängerung der Fahrzeit im Linienverlauf führen. Damit verbunden würde ein Fahrzeug- und Personalmehrbedarf ausgelöst, um das bestehende Fahrtenangebot in gleicher Taktung beibehalten zunnen. Hierdurch entstehen höhere Kosten für den Betrieb der Linie. Eine solche Angebotsausweitung ist aufgrund der derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen nicht ohne weiteres möglich.

Zu 2:

Alle Bushaltestellen im Straßenzug Fahrenort Spreestraße in Fahrtrichtung S Elbgaustraße verfügen über einen Fahrgastunterstand (FGU). Die Aussage in der Eingabe (Drs 22-0436), alle (Bus-)Haltestellen seien ohne Dach und die ÖPNV-Nutzer:innen würden ihr Ziel oft „durchnässt oder verschmutzt“ erreichen, ist für diese Fahrtrichtung nicht zutreffend.

In Gegenrichtung (Richtung Schenefelder Platz / Elbe-Einkaufszentrum) wurde an verschiedenen Standorten keine Erlaubnis zur Installation von FGUs gewährt, da die Bushaltestellenbereiche nicht über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, um FGUs aufzunehmen. Zum einen können bei den vorhandenen Leitungslagen keine Fundamente eingebracht werden. Zum anderen konnte an einigen Standorten durch den Aufbau eines FGUs die von der Straßenverkehrsbehörde geforderte Mindestgehwegbreite von zwei Metern bei stark frequentierten Schulwegen nicht gewährleistet werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.04.2025
Ö 12.6
Lokalisation Beta
Spreestraße Recknitzstraße Jevenstedter Str. Schenefelder Pl.

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