Bundesmittel für das Sommerfreibad Osdorfer Born nutzen Projektskizze für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten Schwimmbäder" einreichen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.04.2026
Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Ö 13.11
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 23.04.2026 anliegende Drucksache 22-2063B beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 08.05.2026 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Eine Beteiligung der Bäderland Hamburg GmbH (Bäderland) am Antragsverfahren ist grundsätzlich vorgesehen, vgl. Antwort des Senats auf die SKA vom 25.03.2026, Drucksache 23/3582. Welche Standorte der Bäderland Sanierungsbedarfe haben und zugleich die Voraussetzung für eine Antragstellung auf Förderungen aus dem Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ erfüllen und angemeldet werden sollen, wird derzeit intensiv von Bäderland geprüft. Eine Abstimmung mit der für Stadtentwicklung zuständigen Behörde ist vorgesehen und steht aktuell noch aus. Für das Sommerfreibad Osdorfer Born wird – vorbehaltlich der abschließenden Prüfung – allerdings keine Projektskizze eingereicht. Die Freibäder Osdorfer Born und Marienhöhe sind Bestandteil der sommerlichen Freizeitversorgung im westlichen Bäderlandnetz und stehen nicht ganzjährig zur Verfügung im Vergleich zu anderen im Förderzeitraum sanierungsbedürftigen Anlagen im Bäderbestand. Die Freibäder Osdorfer Born und Marienhöhe werden seitens der Bäderland Hamburg GmbH dauerhaft im Betrieb und Instand gehalten, vgl. Stellungnahmen zur Empfehlung der Bezirksversammlung nach § 27 BezVG zum Sommerfreibad Osdorfer Born, Drs. 22-1008B vom 22.05.2025 und Drs. 22-1887B vom 26.02.2026. Die Anlagen werden regelmäßig von der Bäderland Hamburg GmbH gewartet. Der Betrieb ist dadurch zuverlässig gewährleistet. Die zwei genannten betriebsbedingten Schließtage pro Woche konnten bereits abgeschafft werden.
Zu 2 und 3:
Siehe Antwort zu 1.
Zu 4:
Vor dem geschilderten Hintergrund wird auf eine weitere Berichterstattung im erbetenen Umfang abgesehen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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