20-4818

Bürgerbegehren zur Rettung des erfolgreichen Bürgerbegehrens „Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!“ hier: Anzeige und Zurückweisung wegen Unzulässigkeit Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Am 23.04.2018 ist beim Bezirksamt Altona das „Bürgerbegehren zur Rettung des erfolgreichen Bürgerbegehrens „Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!““ angezeigt worden. Das Bürgerbegehren hat folgenden Text:

 

„Sind Sie für die Feststellung des Bebauungsplans Ottensen 69 entsprechend den oben genannten Beschlüssen vor Ablauf der Veränderungssperre am 3.3.19 bzw. 3.3.20, der maximalen Verlängerungsfrist der Veränderungssperre?“

 

Das Bezirksamt Altona hat den Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative mit Schreiben vom 25.04.2018 die Anzeige des Bürgerbegehrens bestätigt.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Bescheid vom 30.04.2018 (Anlage) das Bürgerbegehren wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen. Die Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch gegen die Zurückweisung einlegen.

 

Anhänge