21-4707

Bezirkswohnungsbau anschieben Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

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Gremium
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25.01.2024
Sachverhalt

Wohnraumversorgung ist eine sozialpolitische Aufgabe. Der Wohnungsbau liegt aufgrund verschiedener Faktoren auf dem Boden. Bei weiteren Marktverknappungen werden die Wohnungskosten weiter stark steigen. Dem ist mit Neubauangeboten entgegenzuwirken. Dazu sind auch kreative Lösungen gefragt.

 

Es gibt viele ungenutzte/untergenutzte oder von den Eigentümern nicht mehr gewollte Gewerbeflächen, die sich für den Wohnungsbau oder zu Teilflächen eignen und sogar mit Mischnutzungen höherwertig/dichter bebaut werden könnten. Hiergegen führt die Behörde für Wirtschaft und Innovation (deren Einvernehmungen herzustellen ist) einen ideologischen Abwehrkampf, obwohl insbesondere bei Hybridnutzungen mit gesteigertem Baurecht eine Win-Win-Situation für Gewerbe und Wohnungsbau erreicht werden könnte. Die Behörde für Wirtschaft und Innovation verkennt auch die wirtschaftspolitischen Konjunktureffekte bei der Schaffung von Wohnraum.

 

Die Bezirksversammlung möge gemäß § 19 BezVG beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Liste zu erstellen von ungenutzten/untergenutzten Gewerbeflächen und Flächen, die sich aufgrund anderer sdtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen nicht (mehr) primär für emittierendes Gewerbe eignen.

 

  1. Dazu können auch Flächen zählen, die mit höherwertigem Baurecht ausgewiesen werden könnten, um Mischnutzungen (Wohn- und emissionsfreies Gewerbe) zu genehmigen. Dazu gehören auch Restflächen in Wohnquartieren, die sich heute nicht mehr für emittierendes Gewerbe oder deren Lieferverkehre eignen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Anhänge

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