Bezirksversammlung wird geschützt Obdachlose nicht! Gleiche Maßstäbe für alle! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 28.01.2021
Letzte Beratung: 19.04.2021 Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit Ö 8.3
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 28.01.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1598E beschlossen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 12.03.2021 wie folgt Stellung genommen:
Die Sozialbehörde ist sich bewusst, dass für obdachlose Menschen als vulnerable Personengruppe in den Zeiten der Covid-19-Pandemie besondere Schutzmaßnahmen notwendig sind, und hat immer vorausschauend entsprechende Maßnahmen ergriffen, um einen umfassenden Schutz zu ermöglichen.
Die Bettenkapazitäten für obdachlose Menschen in Hamburg wurden als Reaktion auf die aus der Pandemielage resultierenden neuen Herausforderungen um 250 Plätze auf insgesamt mehr als 1.400 Plätze erhöht. In Ergänzung zu den bisherigen zwei Unterkünften des Winternotprogramms wurden in diesem Winter in der Schmiedekoppel sowie in der Eiffestraße zwei weitere Standorte eröffnet. Bei Letzterem handelt es sich um einen Spezialstandort, dessen Angebot sich gezielt an obdachlose Menschen wendet, die trotz der umfassenden Angebote des Winternotprogramms weiterhin auf der Straße leben und aufgrund psychischer und/oder physischer Belastungen oder anderer Ängste die Sammelstandorte des Winternotprogramms nicht in Anspruch nehmen und bei denen bei einem Verbleib auf der Straße Gefahr für Leib und Leben bestünde. Jene Personen werden in der Eiffestraße einzeln bzw. auf Wunsch zu zweit untergebracht. Neben diesen mittlerweile vier von F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W) betriebenen Unterkünften werden zusätzliche Schlafplätze auch bei den Kirchengemeinden und Hochschulen vorgehalten, die am Winternotprogramm teilnehmen und deren Container von der Stadt Hamburg finanziert werden. Auch hierbei handelt es sich ausschließlich um Einzel- und Doppelunterbringungen. Ebenso stehen umfangreiche Bettenkapazitäten im Rahmen der ganzjährigen Angebote der Notübernachtungsstätten PikAs sowie Horner Landstraße (Frauenunterkunft) zur Verfügung, die von F&W betrieben werden, jedoch formal nicht Teil des Winternotprogramms sind.
Der vorgenannte, substantielle Ausbau der Bettenkapazitäten im Rahmen des aktuellen Winternotprogramms diente zuvorderst dem Ziel, an den einzelnen Standorten eine lockere Belegung zu ermöglichen. Der Betreiber F&W legt hierbei als im Auftrag der Stadt Hamburg tätiges soziales Dienstleistungsunternehmen besonderen Wert auf die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und Standards. Die Platzkapazitäten in den Einrichtungen entsprechen daher den geltenden Vorgaben zur Einhaltung der Abstandsregeln und ermöglichen es, dass sich in aller Regel maximal zwei bis drei Personen ein Zimmer teilen, wobei diesen grundsätzlich jeweils feste Betten zugewiesen werden. Die unabhängig von der gegenwärtigen Pandemielage vorgeschriebenen Hygienestandards werden in den Einrichtungen eingehalten und die Hygienekonzepte wurden darüber hinaus pandemiebedingt aktualisiert (Drs. 22/2843).
Die Sozialbehörde und F&W haben eine umfassende Teststrategie entwickelt, mit der v.a. Infektionsgeschehen in den Unterkünften verhindert wurden.
So erfolgt an allen Standorten des Winternotprogramms eine Testung von Nutzerinnen und Nutzern, die eine COVID-19-spezifische Symptomatik zeigen oder entwickeln. F&W hat hierbei ein bewährtes Verfahren im Umgang mit Verdachtsfällen: Diese werden bis zur Abklärung des Verdachts unverzüglich vor Ort isoliert untergebracht und gegebenenfalls in separate Quarantänestandorte verlegt, in denen bestätigte Infektionsfälle für die Dauer der Erkrankung verbleiben. Hierzu stehen zwei von F&W im Auftrag der Stadt betriebene Quarantänestandorte für wohnungs- und obdachlose Menschen zur Verfügung. So konnte bisher erfolgreich vermieden werden, dass Infektionen sich ausbreiten.
Die Sozialbehörde hat auch im Bereich der regelmäßigen Testungen von asymptomatischen Personen zum Schutz der obdachlosen Menschen Maßnahmen ergriffen.
Obwohl die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - TestV) in der Vergangenheit in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe keine präventiven, d.h. verdachtsunabhängigen Testungen mit Schnelltest vorgesehen hat, hat sich die Sozialbehörde bereits Ende letzten Jahres dazu entschlossen, in bestimmten Einrichtungen der Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe regelmäßige Testungen des Personals mittels Antigentests vorzunehmen. Dazu gehörten auch die Standorte des Winternotprogramms (Friesenstraße, Kollaustraße, Schmiedekoppel, Wärmestube), PikAs und Frauenübernachtung (Horner Landstraße) und die Tagesaufenthaltsstätten Bundesstraße, HerzAs, Markthalle und Hinrichsenstraße. Mit den Testungen wurde am 03.12.2020 begonnen. Die Testungen erfolgen regelmäßig alle sieben Tage.
Nunmehr sind Obdachlosenunterkünfte gemäß § 36 Abs.1 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes in die Regelungen zur präventiven Reihentestung mittels Antigen - Test aufgenommen worden, was die Sozialbehörde begrüßt. Insoweit konnte auf die o.g. bereits zuvor von der Sozialbehörde ergriffenen Maßnahmen aufgebaut werden.
F&W ist es gelungen, kurzfristig die umfangreichen Testungen organisatorisch abdecken zu können. Die Testkonzepte der Unterkünfte wurden umgehend angepasst. Die Nutzerinnen und Nutzer in den zentralen Standorten des Winternotprogramms werden nunmehr regelmäßig alle sieben Tage getestet. Diese Testungen unterliegen der Freiwilligkeit. Mit der Erweiterung der Testungen können auch symptomlose Erkrankungen der Nutzerinnen und Nutzer der Winternotprogramm-Standorte frühzeitig erkannt werden, was den Infektionsschutz in den Einrichtungen weiter erhöht. Mögliche Infektionsherde können schnell verifiziert und isoliert werden.
Durch die umfangreichen Schutzmaßnahmen in den Obdachlosenunterkünften ist es erfolgreich gelungen, das Infektionsgeschehen während der gesamten bisherigen Pandemiephase durchgängig auf einem sehr geringen Niveau zu halten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.