Bezirkliches Konzept für die Bestandspflege kleiner inhabergeführter Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.09.2023
Fortführung der Drucksache 21-4699.1.
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.09.2023 anliegende Drucksache 21-3831.1B beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 06.05.2025 abschließend wie folgt Stellung genommen:
Die Feststellung der zunehmenden Geschäftsaufgabe kleiner inhabergeführter Betriebe ist zutreffend. Diese Tendenz ist auch bei größeren Unternehmen festzustellen. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
Im Fokus dieses BV-Beschlusses jedoch stehen die kleinen inhabergeführten Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe. Von diesen Geschäftsaufgaben erhält das Bezirksamt in den seltensten Fällen Kenntnis, so dass die beratende Unterstützung nicht mehr zielführend eingesetzt werden kann. Eine finanzielle Unterstützung existiert nicht.
Die bezirkliche Wirtschaftsförderung ist u.a. für die Bestandspflege von Unternehmen zuständig. Dieser Teil der bezirklichen Wirtschaftsförderung wird auch aufgrund der personellen Ausstattung eher dann tätig, wenn der Unterstützungsbedarf von Unternehmen angemeldet wird.
Zum ersten Punkt des BV-Beschlusses zur Entwicklung einer Strategie zur Erhaltung oder Förderung der lebendigen Quartierszentren in Altona wurden entsprechende Gespräche mit der Handelskammer und der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) geführt.
Weiterhin wurde dieses Thema mit Interessen- und Werbegemeinschaften des Bezirkes geführt, aus denen deutlich wurde, dass oftmals auch bei den o.g. Akteuren eine Kenntnis über Geschäftsaufgaben nicht vorliegen.
Die bezirkliche Wirtschaftsförderung wird weiterhin im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten bei Bekanntwerden eine entsprechende Unterstützung der Gewerbetreibenden vornehmen. Hierfür bedarf es jedoch keiner neuen Strategie.
Zum zweiten Punkt des BV-Beschlusses muss festgestellt werden, dass das Bezirksamt über keine Datenlagen über Gewerberaummieten einzelner Quartiere verfügt. Diese könnten , wenn überhaupt, durch die Handelskammer Hamburg und den Interessen- und Werbegemeinschaften erhoben werden.
Ein gewünschtes Monitoring über die unterschiedlichen Gewerberaummieten kann aufgrund der personellen Ausstattung der bezirklichen Wirtschaftsförderung nicht umgesetzt werden und würde zu Lasten der Hauptaufgabenwahrnehmung, Beratung und Unterstützung von Gewerbebetrieben, führen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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