21-1555

Bezirkliche Arbeit kostet Geld Quartiersfonds I und II sowie Sondermittel, Gestaltungsfonds und Förderfonds Bezirke in gleicher Höhe fortführen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.10.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.01.2021
Ö 11.24
28.01.2021
19.01.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.10.2020 anliegende Drucksache 21-1377 beschlossen.

 

Die Fraktion DIE LINKE der Hamburgischen Bürgerschaft hat mit Schreiben vom 02.12.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Anliegen der Bezirksversammlung Altona teilt die Linksfraktion Hamburg vollständig. Angesichts der seit Jahren nicht auskömmlichen Finanzierung wichtiger Aufgaben der Bezirke ist eine Kürzung der Quartiersfondsmittel, der Sondermittel und des Gestaltungsfonds genauso wie eine Kürzung des Förderfonds Bezirke keine vertretbare Maßnahme für einen neuen Doppelhaushalt. Erschwerend kommt hinzu, dass der nächste Haushalt frühestens im Mai 2021 wirksam werden kann und bis dahin eine vorläufige Haushaltsführung durch fehlende Geldmittel schon zu nachhaltigen Schäden für die bezirkliche Infrastruktur führen wird. Deshalb können wir auch die Forderung nach einem verlässlichen Finanzierungsansatz für den Vorabhaushalt teilen.

Fondsmittel für die Bezirke werden immer mehr für das Stopfen von Löchern in anderen Produktgruppen der Bezirkshaushalte herangezogen und sind schon lange keine Zusatzmittel mehr sondern vielmehr unabdingbar notwendig um die Bezirke handlungsfähig zu halten.

Wir setzen uns daher dafür ein, dass die Aufgaben der Bezirke auskömmlich finanziert werden und Fondsmittel tatsächlich für zusätzliche Aufgaben und nicht zur regelhaften Unterstützung bestehender Aufgaben genutzt werden. In diesem Sinne versuchen wir auch dieses Jahr erneut im Rahmen der Haushaltsberatungen im Sinne einer höheren Flexibilität der Bezirke initiativ zu werden. Zudem sind wir überzeugt davon, dass die finanzielle Absicherung der Quartiers- und Stadtteilbeiräte endlich auf eine feste Grundlage (d.h. eine eigene Produktgruppe) mit auskömmlichen Mitteln gestellt werden muss. Dies haben wir schon in den vergangenen Jahren mehrfach - allerdings - vergeblich beantragt.

Wir danken Ihnen und euch für den Beschluss der Bezirksversammlung Altona und werden uns in diesem Sinn weiterhin dafür einsetzen die Bezirke finanziell handlungsfähig zu gestalten. 

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat mit Schreiben vom 29.12.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Es ist vorgesehen, die Mittelhöhe des konsumtiven Quartiersfonds für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 gegenüber der Veranschlagung im Haushaltsplan 2019/2020 unverändert beizubehalten. Damit stehen den Bezirksämtern weiterhin insgesamt 7 Mio. Euro jährlich zur Verfügung, die bei Bedarf um weitere 3 Mio. Euro im Rahmen der Bewirtschaftung erhöht werden. Der Betrag von 7 Mio. Euro wird, wie bisher, zu gleichen Teilen auf die Bezirksämter aufgeteilt. Die optionalen Mittel in Höhe von 3 Mio. Euro werden nach jeweils aktuellem Einwohnerwert auf die Bezirksämter verrechnet und im Bedarfsfall zur Verfügung gestellt.

Da die vorläufige Haushaltsführung die Nutzung zentraler Programme verbietet, wurden Ermächtigungen des konsumtiven Quartiersfonds im Umfang von 3,5 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2021 bereits anteilig in den Einzelplänen der Bezirksämter veranschlagt, und zwar in Höhe von 500 Tsd. Euro je Bezirksamt. Dieser Betrag soll um weitere 1,75 Mio. Euro (250 Tsd. Euro je Bezirksamt) aufgestockt werden, so dass in den bezirklichen Einzelplänen in 2021 dann insgesamt jeweils 750 Tsd. Euro des konsumtiven Quartiersfonds veranschlagt wären (Drs. 22/2649). Die genannten Mittel des konsumtiven Quartiersfonds sollen zudem in den Vorabhaushaltsplan für die Einzelpläne 1.2 – 1.8 aufgenommen werden (Drs. 22/2650). Beide Drucksachen liegen der Bürgerschaft zur Befassung vor.

Die zentral veranschlagten Mittel des Förderfonds werden den Bezirksämtern im Rahmen der Bewirtschaftung übertragen. Die Mittelhöhe bestimmt sich nach den Kriterien des Vertrags für Hamburg. In der derzeitig gültigen Fassung wird jede genehmigte Wohneinheit mit 250 Euro prämiert. Weiterhin stehen den Bezirksämtern aus dem Vertrag für Hamburg insgesamt 1 Mio. Euro für Gewerbeförderung zur Verfügung.

Für die Mittel des Förderfonds ist eine Aufnahme in den Vorabhaushaltsplan nicht vorgesehen. Die Mittel werden nach Beschluss der Bürgerschaft über den Haushaltsplan 2021/2022 zur Verfügung stehen.

Im Übrigen planen die Bezirksämter die Mittel für die Bezirksversammlungen, die aus dem eigenen Einzelplan finanziert werden, eigenständig.

 

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