21-4706

Betreuungskapazität des Stay-Alive wiederherstellen Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.01.2024 Bezirksversammlung Ö 9.3

Sachverhalt

Das Stay-Alive ist seit mehreren Jahren eine Einrichtung, in der Suchtkranke unter Aufsicht Drogen konsumieren, Spritzen tauschen, sowie Beratungsangebote wahrnehmen und sich medizinisch versorgen lassen können. Wohnungslose Suchtkranke haben sonst keine Möglichkeit, Drogen nicht in der Öffentlichkeit zu konsumieren, da der Drogenkonsum in öffentlichen Einrichtungen und Wohnunterkünften verboten ist. Deshalb kommt der Einrichtung eine wesentliche Bedeutung zu, den Drogenkonsum in der Öffentlichkeit zu reduzieren. Um die Einrichtung möglichst nachbarschaftsfreundlich zu gestalten, wurde die Nutzungsgenehmigung auf die tägliche Betreuung von 75 Personen zuzüglich zehn Prozent (=82 Personen) begrenzt, obwohl die Einrichtung tatsächlich mehr Personen betreuen könnte.

 

Aufgrund eines aktuellen Rechtsstreits in der Nachbarschaft, erfolgte nun eine Anordnung der Verwaltung, nicht mehr als 75 Klienten statt der üblichen 82 Personen täglich zu betreuen. Dies bedeutet, dass täglich noch mehr Menschen von der Einrichtung abgelehnt werden müssen und der Drogenkonsum in der Öffentlichkeit zunimmt.

 

Die Bezirksversammlung möge gemäß § 19 BezVG beschließen, dass das Bezirksamt aufgefordert wird, die Anordnung zurückzuziehen und die in der Genehmigung ausgewiesene Betreuung von maximal 82 Klienten zuzulassen. 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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