Beteiligung von Kindern und Jugendlichen - Einrichtung eines Unterausschusses Beschlussempfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten
Letzte Beratung: 04.03.2020 Jugendhilfeausschuss Ö 4.1
Wir möchten die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen und fördern. Um die Bedarfe angemessen diskutieren zu können, schlagen wir die Einrichtung eines Unterausschusses für den Jugendhilfeausschuss vor. Der Unterausschuss sollte viermal im Jahr tagen. Zum Vergleich: Die vorherige AG § 33 hatte 6 Termine im Jahr.
Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jugendhilfeausschuss richtet einen einmal im Quartal tagenden Unterausschuss „Beteiligung Kinder und Jugendliche“, mit der Aufgabe, generelle gremienübergreifende Beteiligungsstrukturen an allen Planungsprozessen in Bezug auf Kinder und Jugendliche zu schaffen, ein. Dem Jugendhilfeausschuss werden Vorschläge zur Beteiligung unterbreitet.
Die vorgesehenen Termine für das Jahr 2020 sind:
ohne
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