21-3811

Besetzung der Schöffenwahlausschüsse für die Amtsgerichtsbezirke Hamburg-Mitte, Altona und Blankenese hier: Festlegung der Vorschlagsrechte Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.02.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona soll für die Amtsgerichtsbezirke Hamburg-Mitte, Altona und Blankenese Vertrauenspersonen und deren Stellvertretungen wählen, die im Schöffenwahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks als Beisitzer:in tätig werden und die Schöff:innen und Jugendschöff:innen für die Amtsperiode 2024-2028 wählen.

 

Amtsgerichtsbezirk

Ortsteile

Vertrauens-personen

Stellvertretungen

Hamburg-Mitte

207

1

1

Altona

201-220 ohne 207

6

6

Blankenese

221-227

7

7

 

Die Vertrauenspersonen sind aus den Einwohner:innen des Amtsgerichtsbezirks zu wählen. Sie müssen die gleichen Voraussetzungen wie ein Schöff:innen erfüllen.

 

Das Gerichtsverfassungsgesetz gibt kein Verfahren zur Festlegung der Vorschlagsrechte vor.

 

In Anlehnung an die im Schöffenvorschlagsverfahren 2018 von der Bezirksversammlung beschlossene Regelung, bei der ausschließlich die Fraktionen berücksichtigt wurden, schlägt das Bezirksamt die folgende Verteilung der Vorschlagsrechte vor:

 

Fraktion

Hamburg-Mitte

Altona

Blankenese

Vertrauenspersonen

Stellver-tretungen

Vertrauenspersonen

Stellver-tretungen

Vertrauenspersonen

Stellver-tretungen

GRÜNE

1

1

2

2

2

2

SPD

-

-

1

1

2

2

CDU

-

-

1

1

1

1

DIE LINKE

-

-

1

1

1

1

FDP

-

-

1

1

1

1

 

  • Losgelöst von Berechnungsmodellen wie Hare/Niemeyer
  • Nur die Fraktionen erhalten Vorschlagsrechte, nicht aber fraktionslose Mitglieder der Bezirksversammlung.
  • Eine Vertrauensperson und deren Stellvertretung werden von der gleichen Fraktion vorgeschlagen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne