Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses - Ein Platz für alle: Parklets für Hamburg-Nord
Letzte Beratung: 14.05.2024 Hauptausschuss Ö 7.14
Der Haushaltsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17.04.2024 aufgrund der Stellungnahme des Bezirksamtes zu einem Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.06.2023 (Drs. 21-4494) mit der o.g. Thematik befasst und aufgrund eines interfraktionellen Antrags mehrheitlich bei Gegenstimme der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion und bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Hintergrund:
Der Straßenraum ist öffentlich und damit ein wichtiger Teil des für alle zugänglichen Stadtgebiets. Der öffentliche Raum gehört allen Menschen und soll deren Bedürfnissen gleichermaßen dienen. Er sollte daher möglichst vielfältig genutzt und gestaltet werden. Aufgrund der hohen Dichte der Quartiere besonders in der inneren Stadt herrscht dabei eine starke Konkurrenz der verschiedenen Nutzungsansprüche.
Ein großer Anteil des öffentlichen Straßenraums ist derzeit einer ausschließlichen Nutzung als Parkraum vorbehalten. Parkende Autos belegen öffentliche Flächen, die dadurch für nachhaltigere Nutzungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie dienen damit vielfach nur noch genau der Person, die das Fahrzeug nutzt, nicht aber allen anderen. Erwiesen ist, dass die privaten Pkw im Durchschnitt täglich nur etwa eine von 24 Stunden genutzt werden. Den Rest der Zeit parkt das Fahrzeug.
Auch die Funktion des öffentlichen Raums für den Aufenthalt und als Ort der Begegnung leidet unter der aktuellen Bevorzugung des ruhenden Autoverkehrs. Wohnungsnahe Freiräume und Erholungsbereiche sind aber in vielen Quartieren knapp. Nicht zuletzt Corona hat aber gezeigt, wie groß das Bedürfnis nach kleinen Freiräumen und Erholungsinseln ist.
Eine gute Möglichkeit, zumindest temporär solche Orte zu schaffen, sind sogenannte Parklets. Hier werden Autoparkflächen für eine begrenzte Zeit genutzt, um attraktive Sitzgelegenheiten direkt im Wohnumfeld zu schaffen. Auf der Fläche eines Parkplatzes, die rund zwölf Quadratmetern umfasst, können sich Menschen begegnen, relaxen oder auf ihren Wegen notwendige Ruhepausen verbringen. Werden diese Flächen auch noch mit einer ansprechenden Begrünung versehen, entstehen hochattraktive Nachbarschafts-Inseln, die die Lebensqualität der Anwohnerschaft ebenso wie die der Passant*innen erhöht.
Wichtig für die Akzeptanz eines Parklets ist dabei, dass es Menschen vor Ort gibt, die es nicht nur nutzen wollen, sondern sich auch dafür verantwortlich fühlen. Daher sollten Parklets nur dann eingerichtet werden, wenn es ein entsprechendes Interesse aus der Nachbarschaft gibt. Die Gestaltung des einzelnen Parklets kann dann individuell so erfolgen, wie es den jeweiligen Standorten und Bedürfnissen entspricht.
Der Bezirk Eimsbüttel hat in den vergangenen Jahren schon einige Erfahrungen mit Parklets gemacht. Beispielsweise am Eppendorfer Weg ist eine attraktive Sitzlandschaft, ergänzt um eine bienenfreundliche Bepflanzung, entstanden, die rege von der Anwohnerschaft genutzt wird (s. Foto). Hamburg-Nord sollte an die im Nachbarbezirk gemachten Erkenntnisse und Erfahrungen anknüpfen und seinen Bürger*innen ebenfalls die Möglichkeit geben, sich „ihren“ Raum zurück zu erobern.
Die Bezirksversammlung hat daraufhin in ihrer Sitzung am 15.06.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Für die Förderung und die Beantragung einer Genehmigung gelten folgende Regelungen:
Folgenden ebenfalls als Parklet bezeichnet, darf beantragen, wer
Auf diesen Beschluss hat das Bezirksamt wie folgt Stellung genommen (Drs. 21-4494.1):
Dem Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord (Drs. 21-4494) folgend hat das Bezirksamt die Voraussetzungen für die Einreichung von Anträgen auf Errichtung eines Parklets durch natürliche und juristische Personen geschaffen.
Antragsstellende können ab sofort die notwendigen Anträge auf Sondernutzung stellen. Dazu werden auf der Homepage des Bezirksamtes eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie eine ausführliche Checkliste (beide sind hier zur Info beigefügt) hinterlegt, die alle notwendigen Informationen liefern. Die dort genannten Voraussetzungen zur Antragsstellung sowie die auf Basis der Drs. 21-4494 und bestehender Richtlinien und Vorschriften formulierten Vorgaben hinsichtlich Standort, Größe und Gestaltung des Parklets sind zu erfüllen. Die Genehmigung der Sondernutzung erfolgt nach Einzelfallprüfung in Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Hierfür wird von einer Bearbeitungsdauer von mindestens vier Wochen ausgegangen.
Da die Erfahrung u.a. im Bezirk Eimsbüttel zeigt, dass die Nutzung der Parklets in den Wintermonaten deutlich abnimmt und die Belegung des öffentlichen Raumes durch vernachlässigte Parklets in öffentliche Kritik gerät, wird die Genehmigung zunächst für sechs Monate bzw. maximal Ende Oktober erteilt. Eine Verlängerung für weitere 6 Monate muss anschließend neu beantragt werden und ein auf die Wintermonate abgestimmtes Nutzungskonzept enthalten. Gemäß BV-Beschluss werden bewilligte Anträge dem Hauptausschuss vorgelegt, um über die Erstattung der Kosten für Anschaffung und Aufbau in Höhe von maximal 1.000 Euro pro Parklet bzw. 2.000 Euro pro Doppelparklet aus dem in Drs. 21-4494 aufgelegten Fonds „Lebendiger öffentlicher Raum“ zu entscheiden. Abgelehnte Anträge werden dem Ausschuss zusätzlich zur Info gegeben.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die von der Bezirksversammlung gewünschte Befreiung von Gebühren im Zusammenhang mit dem Sondernutzungsantrag nicht möglich. Die Bezirksversammlung wird gebeten zu entscheiden, ob sich die antragsstellende Person auch eine eventuell anfallende Gebühr (voraussichtliche Höhe rd. 100 Euro) zusätzlich aus dem Fonds „Lebendiger öffentlicher Raum“ erstatten lassen kann.
Des Weiteren schlägt das Bezirksamt vor, die Parklets mit einer Holzplakette zu kennzeichnen. Dies wird bereits in anderen Kommunen wie Berlin oder München praktiziert, und informiert Interessierte über das Format „Parklet“ sowie die Förderungsmöglichkeit durch die Bezirksversammlung. Gleichzeitig soll darauf ein Kontakt zu der antragstellenden Person enthalten sein. Die Bezirksversammlung wird um einen Beschluss gebeten, dass die Finanzierung dieser Holzplaketten (voraussichtliche Kosten rd. 70 Euro) ebenfalls aus dem Fonds „Lebendiger öffentlicher Raum“ erfolgen kann.
Um auch für 2024 noch den Fonds zur Förderung von Anträgen nutzen zu können und damit den gewünschten Anreiz zur Aufstellung von Parklets zu gewähren, wird die Bezirksversammlung darüber hinaus gebeten, bei der Sitzung des Hauptausschusses am 14.05.2024 für die bis dahin eingegangenen Anträge vorbehaltlich der Sondernutzungsgenehmigung die Finanzierung zu beschließen. Die folgende Sitzung im September käme für die Antragsstellenden zu spät. Dort würde der Ausschuss dann über die Ergebnisse der jeweiligen Sondernutzungsanträge in Kenntnis gesetzt.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
- Anleitung für Parklets Schritt für Schritt
- Checkliste für Parklets
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