21-2821

Bericht über den Mittelabfluss des Quartiersfonds II für das IV. Quartal 2021 Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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21.02.2022
15.02.2022
Sachverhalt

Das Bezirksamt informiert den Ausschuss über den Mittelabfluss des Quartiersfonds (QF) II zum IV. Quartal 2021.

 

Allgemeine Erläuterungen zum Mittelabruf bei der Finanzbehörde und der perspektivischen Mittelplanung bei QFs:

Im Haushaltsjahr 2021 standen insgesamt 1.434.821 Euro für Projekte des Quartiersfonds zur Verfügung. Diese Mittel wurden i.H.v. 1.000.000 Euro als Basismittel und 434.821 Euro als Optionale Mittel von der Finanzbehörde in Aussicht gestellt.

 

Dabei verhält es sich so, dass die Basismittel i.H.v. 1.000.000 Euro am Anfang des Haushaltsjahres von der Finanzbehörde übertragen werden. Optionale Mittel werden erst im Laufe des Jahres mittels eines Abrufes, von der Finanzbehörde übertragen. Da es sich hierbei um Optionale Mittel handelt, sind sie der Finanzbehörde bei Abruf durch eine entsprechende Tabelle nachzuweisen. Diese Tabelle verlangt zusätzlich zu dem:der Zuwendungsnehmer:in und des Projektes auch Angaben zum Fachverfahren sowie den Beschluss der Bezirksversammlung. Optionale Mittel können von uns nur dann angefordert werden, wenn ein entsprechendes Projekt realisiert werden soll und ein Beschluss der Bezirksversammlung über die Mittel gefasst wurde.

 

Der Quartalsbericht zeigt lediglich eine theoretische Mittelverfügbarkeit an, die abhängig vom Abruf der Mittel und der Projekte ist.

 

In der Vergangenheit gab es bereits die Aufforderung der Finanzbehörde, dass Pufferbildungen des Budgets durch Restmittel aus den vergangenen Haushaltsjahren zu vermeiden sind.

 

Erläuterung der Situation beim QF II zum 31.12.2021:

Auch im QF II entstand die Differenz zwischen den theoretisch zur Verfügung stehenden Mitteln und der Abforderung geringerer Mittel zum einen durch den Mangel an Projekten und zum anderen durch die Diskrepanz zwischen Beschlussfassung und Antragsprüfung analog zum QF I.

Es ist zu bedenken, dass bereits Restmittel i.H.v. 9.460,60 Euro aus dem Haushaltsjahr 2020 sowie weitere 4.672,58 Euro aus Rückflüssen von Rückforderungen generiert worden sind. Diese sind vorranging zu den in Aussicht gestellten Mitteln der Finanzbehörde zu beanspruchen.

Zudem konnten im QF II nicht alle Budgets, die beschlossen wurden, realisiert werden. Aufgrund der schwierigen pandemischen Lage und der Unsicherheit gegenüber weiteren Schließungen sind z.B. zum ersten Mal keine Ko-Finanzierungen für Bundesfreiwillige realisiert worden (Siehe IV. Quartalsbericht QF II Zeile 32+37). Diese Budgets sind natürlich nicht bei der Finanzbehörde abgefordert worden, da es hierfür keinen Bedarf gibt. Insgesamt sind das 13.384 Euro.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

Berichtstabelle (nicht-öffentlich)