Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners Große Anfrage der AFD-Fraktion
Letzte Beratung: 01.09.2026 Sozialausschuss Ö 12.5
Die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners (EPS) stellt den Bezirk Altona seit mehreren Jahren vor zunehmende Herausforderungen. Die Raupen des Nachtfalters verfügen über gesundheitsgefährdende Brennhaare, deren Nesselgift bei Menschen teils erhebliche Hautreizungen, Atemwegsbeschwerden und allergische Reaktionen auslösen kann. Gleichzeitig entstehen Belastungen für den Baumbestand sowie Einschränkungen für die Nutzung öffentlicher Wege, Grünanlagen und Erholungsflächen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
[Antworten des Bezirksamtes in kursiv.]
Zu 1:
Siehe Bürgerschaftsdrucksache (nachfolgend „Drs.“) 23/4064 Antwort zur Frage 1 und Drs. 23/4553 Antwort zur Frage 2.
Zu den betroffenen Flächen siehe Antwort zur Frage 4.
Zu 2:
Siehe Drs. 23/4064 Antwort zur Frage 3 und Drs. 23/4553 Antwort zur Frage 2.
Kosten für Prävention und sonstige Maßnahmen (z.B. Kontrolle) werden statistisch nicht erfasst.
Zu 3:
Siehe Drs. 23/4553 Antwort zur Frage 12.
Zu 4:
Hauptfriedhof Altona, Teilbereiche vom Volkspark und die angrenzenden Straßen, Vorhornweg in Lurup und Fischers Park.
Zu 5:
Siehe Drs. 23/4553 Antwort zur Frage 6.
Zu 6:
Fehlanzeige. Die benannten Flächen befinden sich nicht im Einflussbereich des Bezirkes Altona.
Zu 7:
Der Radweg entlang der Elbe im Bereich des Bezirksamtes Altona gilt bislang nicht als betroffen.
Zu 8:
Bei konkretem Befall stellt der Bauhof Warnschilder auf.
Zu 9:
Fehlanzeige, da hier keine Zuständigkeit beim Bezirksamt Altona liegt.
Das Bezirksamt weist auf die Internetseite des Bezirksamtes Hamburg-Nord zu Der Eichenprozessionsspinner und mit ihm häufig verwechselte Arten - hamburg.de hin.
Zu 10:
Die Bekämpfung findet durch gezieltes und räumlich begrenztes mechanisches Absaugen der Nester statt.
Zu 11:
Siehe Drs. 23/4064 Antworten zu den Fragen 5 und 2 zu den Jahren 2021 bis 2025
sowie Drs. 23/4553 Antwort zur Frage 5.
Zu 12:
Das Bezirksamt hat gute Erfahrung mit der Bekämpfung durch gezieltes Absaugen gemacht.
Zu 13:
Allen Meldungen für den öffentlichen Raum wurde bislang gleichermaßen nachgegangen. Die Bezirksämter haben sich am 24. Juni 2026 darauf verständigt, eine interne Priorisierung bei unmittelbarer Gefährdung z.B. auf Spielplätzen oder im Umfeld von Bushaltestellen vorzunehmen.
Für private Flächen werden die Meldenden auf die Zuständigkeit des jeweiligen Grundstückeigentümers und dessen Priorisierung hingewiesen.
Zu 14:
Fehlanzeige. Über die durchschnittliche Zeitspanne zwischen Eingang einer Meldung und der tatsächlichen Begutachtung beziehungsweise Entfernung eines Nestes wird keine gesonderte Statistik geführt.
Zu 15:
Die personenbezogenen Daten von externen Dienstleistern oder Fachfirmen dürfen aufgrund der Regelungen des Hamburgischen Datenschutzgesetzes und zum Schutz des fairen Wettbewerbs als zentralen Grundsatz des Hamburger Vergaberechts nicht veröffentlicht werden. Die Vergabestellen der Freien und Hansestadt Hamburg sind rechtlich verpflichtet, Betriebs und Geschäftsgeheimnisse sowie Angebotsdaten und Bieteridentitäten streng vertraulich zu behandeln.
Zu 16:
Im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme wurden Nistkästen für Meisen auf dem Hauptfriedhof Altona aufgehängt, was Synergieeffekte zeigt - siehe auch Drs. 23/4064 Antwort zur Frage 7.
Zu 17:
Siehe Antwort zur Frage 18.
Zu 18:
Siehe Drs. 23/4553 Antworten zu den Fragen 7 und 8.
Zu 19:
Siehe Drs. 23/4064 Antwort zur Frage 1.
Zu 20:
Fehlanzeige. Die Entwicklung von Strategien ist Aufgabe der zuständigen Fachbehörden. Das Bezirksamt Altona setzt diese Maßnahmen im Rahmen der zugewiesenen personellen und monetären Ressourcen um.
Im Übrigen siehe Antwort zur Frage 18.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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