21-0257

Bei Zuwendungen und Vergaben: Klimaschutz mitdenken! Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.09.2019
Sachverhalt

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat erstmals in 2016 einen Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung herausgegeben. Darin heißt es u.a.:

 

„Umweltfreundlich zu beschaffen bedeutet, dass Auftraggeber Aufträge vergeben, die eine geringere Umweltbelastung über ihren Lebenszyklus aufweisen als andere Produkte oder Dienstleistungen mit der gleichen Funktion. Die notwendigen Eigenschaften des zu beschaffenden Produkts oder der Dienstleistung sind dabei weiterhin im Vorwege von dem jeweiligen Bedarfsträger festzulegen.“

 

Dies wurde in der 2019 Fassung des Umweltleitfadens (https://www.hamburg.de/contentblob/12418146/2c01ee26be5da2bd4496ad98d263ce3e/data/d-umweltleitfaden-2019.pdf) noch einmal präzisiert:

 

„Bei dem Vergleich des Anschaffungspreises erscheinen konventionelle Produkte und Dienstleistungen häufig günstiger als umweltfreundliche Varianten. Vergleicht man jedoch die Lebenszykluskosten von Produkten, also die Anschaffungs-, Betriebs- und Entsorgungskosten eines Produktes bei einer definierten Nutzungsdauer, so sind die umweltfreundlichen Alternativen oft wirtschaftlicher. Versteckte Folgekosten werden deutlich, die das auf den ersten Blick preisgünstigste Angebot unwirtschaftlich machen können.“

 

Die Bezirksämter und Behörden setzen diese Vorschläge in Teilen um. Mit der überarbeiteten Fassung dieses Leitfadens gilt es nun verstärkt, Aspekte des Klimaschutzes bei Vergaben und Zuwendungen zu berücksichtigen.

 

Mit den hier beantragten Maßnahmen kann ein Teil der Maßnahme 6 „Umweltgerechte Beschaffung und klimafreundliches Bezirksamt“ des integrierten Klimaschutzkonzept vorangebracht werden.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung gemäß § 19 (2) BezVG:

 

  1. Der Umweltleitfaden wird konsequent in der Beschaffung auch unterhalb der gesetzten Grenze angewandt.

 

  1. Dies gilt auch für Anträge, die aus dem Bezirksamt heraus generiert werden. Hierzu werden weitere Schulungen für mit der Beschaffung beschäftigte Mitarbeiter*innen des Bezirksamts angeboten.

 

  1. Das Bezirksamt prüft, auf welche Art und Weise Zuwendungsempfänger*innen verpflichtet werden können, entsprechend des Umweltleitfadens ihre Vorhaben, Projekte und Veranstaltungen umzusetzen – z.B. die Verbindlichkeit des Verzichts auf Produkte von der Negativliste des Umweltleitfadens oder durch die Aufnahme eines Kriterienkatalogs auf Grundlage des Umweltleitfadens in den Anträgen zur Projektförderung.

 

  1. Die geplante Umsetzung nebst Monitoring ist im Haushalts- und Vergabeausschuss bis Ende 2019 vorzustellen

 

 

Anhänge

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