Behandlung von Bauanträgen in Sitzungen der Bezirksversammlung Mitteilungsdrucksache
Letzte Beratung: 25.02.2019 Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss Ö 2
Der Ältestenrat hatte im Mai 2018 den Vorsitzenden der Bezirksversammlung gebeten, sich mit der Frage
Sind Bauanträge und Bauvoranfragen in Sitzungen von Bauausschuss und Bezirksversammlung (erst einmal) öffentlich zu behandeln?
schriftlich an die Bezirksaufsichtsbehörde zu wenden.
Die Bezirksaufsichtsbehörde hat dazu auf die Senatsdrucksache 21/14535 vom 12.10.2018 verwiesen. Darüber hinaus hat das Bezirksamt hierzu mit Zuschrift vom 06.11.2018 Folgendes mitgeteilt:
Die Bezirksaufsichtsbehörde hat zu den von der Bezirksversammlung aufgeworfenen Fragen mittlerweile im Zuge der Senatsdrucksache 21/14535 vom 12.10.2018 zur Beantwortung der SKA „Öffentlichkeit der Bauausschüsse der Bezirke“ des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 04.10.2018 wie aus den Anlagen ersichtlich Stellung genommen.
Unbeantwortet bleibt die Frage, inwieweit Bauanträge in Sitzungen der Bezirksversammlung (nicht des Bauausschusses) automatisch nicht-öffentlich behandelt werden müssen, ohne dass der Ausschluss der Öffentlichkeit durch das Plenum beschlossen wurde.
SKA „Öffentlichkeit der Bauausschüsse der Bezirke“ (Drs. 21/14535) mit Vorgängeranfragen
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