Begrünung des Technischen Rathauses - Konzeptentwicklung als Beitrag zur Klimaanpassung und bezirklichen Vorbildfunktion Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025
Letzte Beratung: 12.02.2026 Hauptausschuss Ö 10.1
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.03.2025 anliegende Drucksache 22-0813B beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 01.07.2025 wie folgt Stellung genommen:
In Vorbereitung auf den Austausch mit der Eigentümerseite hat das Bezirksamt Altona das kostenlose Erstberatungsangebot der Hamburger Energielotsen in Anspruch genommen, um grundsätzliche Erkenntnisse über technische und finanzielle Aspekte zu Begrünungsmaßnahmen am Technischen Rathaus zu gewinnen.
Im nächsten Schritt wird das Bezirksamt Altona dem Eigentümer die Erkenntnisse aus dem Beratungsgespräch übermitteln, um in den Austausch zu gehen.
Das Bezirksamt geht derzeit davon aus, dass beschlussgemäß bis September 2025 über konkrete Gespräche berichtet werden kann.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 06.10.2025 ergänzend wie folgt Stellung genommen:
Die laufenden Gespräche mit dem Eigentümer fokussieren sich auf die derzeitige Umsetzung des Mobilitätsnachweises, der den klima- und umweltgerechten Anforderungen insbesondere im Hinblick auf den Stellplatz- und Fahrradplatzbedarf gerecht wird. Parallel wird die Installation einer Photovoltaikanlage als zentrales Element der nachhaltigen Energieversorgung und des Bezirksamts als Vorbild vorangetrieben. Die Erörterung einer Fassadenbegrünung wird zu einem strategisch geeigneten Zeitpunkt in die Gespräche eingebracht werden.
Protokollnachtrag des Amtes zur Niederschrift des Ausschusses für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz vom 10.11.2025:
Der Vermieter hat zu einem früheren Zeitpunkt die Fassadenbegrünung abgelehnt. Im Zuge der Verhandlungen über die Verlängerung des Mietvertrages hat er sich bereiterklärt, auf seine Kosten eine Photovoltaik-Anlage sowie eine Fahrradabstellanlage zu errichten. Dies ging einher mit entsprechenden Planungs- und Genehmigungskosten. Für die Errichtung der PV-Anlage wurde die Dachbegrünung entfernt.
Das Thema Fassadenbegrünung soll in einer der nächsten regelhaften Besprechungen mit der Vermieterseite erneut angesprochen werden, sowie die vorgenannten Maßnahmen abgerechnet sind. Neben den für eine solche Maßnahme anfallenden Kosten (inkl. umfassender Fördermittel) muss auch bedacht werden, dass aller Wahrscheinlichkeit nach mit weiteren laufenden Kosten (z.B. Pflege und Beseitigung von Schäden) zu rechnen sein wird, deren Übernahme geklärt werden muss.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 10.02.2026 nachfolgende Ergänzung mitgeteilt:
Der Interne Service hat über seine Mietervertretung, die Immobilien Service Zentrum GmbH (ISZ), den Vermieter erneut kontaktiert und noch einmal auf den vorliegenden Beschluss der Bezirksversammlung verwiesen. Es wurde darum gebeten, die potenzielle Umsetzung der Fassadenbegrünung erneut zu bewerten und dem Bezirksamt eine Entscheidung mitzuteilen.
Der Eigentümer teilte daraufhin mit, „… dass wir die Fassadenbegrünung an unserem Objekt in der Jessenstraße 1-3 aufgrund der baulichen Gegebenheiten, insbesondere der zu kurzen Achsmaße zwischen den Fenstern, nicht umsetzen können.“
Zum Umsetzungsstatus der PV-Anlage wurde mitgeteilt, „…dass sich die Umsetzung verzögert, da die Dachsanierung aufgrund der fehlerhaften Ausführung der letzten Firma noch nicht abgeschlossen ist. Der Abschluss dieser Arbeiten steht momentan aus, und wir erwarten, dass wir erst danach mit der Installation der PV-Anlage fortfahren können. Ein konkreter Zeitrahmen für die Umsetzung kann daher derzeit noch nicht gegeben werden.“
Ein genauer Zeitstrahl lässt sich somit leider nicht vorlegen. In diesem Zusammenhang weist das Bezirksamt darauf hin, dass der Eigentümer zur Errichtung einer entsprechenden Anlage vertraglich nicht verpflichtet ist, Sanktionsmöglichkeiten somit nicht vorhanden sind.
Der Mietvertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 30.04.2040 inkl. einer Option zu Gunsten des Bezirksamtes zur Verlängerung um weitere 5 Jahre bis zum 30.04.2045.
Der Vermieter hat sich im Zuge der im Jahr 2022 erfolgten Vertragsverlängerung verpflichtet, folgende Aufgaben auf seine Kosten zu übernehmen:
- Umstellung der Beleuchtung im gesamten Gebäude auf LED
- Einbau moderner Thermostate
- Einbau einer Regelungstechnik zur Steuerung der Heizzentrale
- Modernisierung und Renovierung der Teeküchen, Ausstattung mit Geschirrspülern
- Neues Stellplatzkonzept mit dem Augenmerk auf Fahrradparken.
Die genannten Arbeiten wurden zwischenzeitlich begonnen bzw. zum Teil auch bereits vollständig umgesetzt. Die Umsetzung des Mobilitätsnachweises, der den klima- und umweltgerechten Anforderungen insbesondere im Hinblick auf den Stellplatz- und Fahrradplatzbedarf gerecht wird, erfolgt derzeit und wird voraussichtlich im ersten Quartal 2026 abgeschlossen werden.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.