22-1202.2

Begrünung des Technischen Rathauses - Konzeptentwicklung als Beitrag zur Klimaanpassung und bezirklichen Vorbildfunktion Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.03.2025 anliegende Drucksache 22-0813B beschlossen.

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 01.07.2025 wie folgt Stellung genommen:

In Vorbereitung auf den Austausch mit der Eigentümerseite hat das Bezirksamt Altona das kostenlose Erstberatungsangebot der Hamburger Energielotsen in Anspruch genommen, um grundsätzliche Erkenntnisse über technische und finanzielle Aspekte zu Begrünungsmaßnahmen am Technischen Rathaus zu gewinnen.

Im nächsten Schritt wird das Bezirksamt Altona dem Eigentümer die Erkenntnisse aus dem Beratungsgespräch übermitteln, um in den Austausch zu gehen.

Das Bezirksamt geht derzeit davon aus, dass beschlussgemäß bis September 2025 über konkrete Gespräche berichtet werden kann.

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 06.10.2025 ergänzend wie folgt Stellung genommen:

Die laufenden Gespräche mit dem Eigentümer fokussieren sich auf die derzeitige Umsetzung des Mobilitätsnachweises, der den klima- und umweltgerechten Anforderungen insbesondere im Hinblick auf den Stellplatz- und Fahrradplatzbedarf gerecht wird. Parallel wird die Installation einer Photovoltaikanlage als zentrales Element der nachhaltigen Energieversorgung und des Bezirksamts als Vorbild vorangetrieben. Die Erörterung einer Fassadenbegrünung wird zu einem strategisch geeigneten Zeitpunkt in die Gespräche eingebracht werden.

Protokollnachtrag des Amtes zur Niederschrift des Ausschusses für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz vom 10.11.2025:

Der Vermieter hat zu einem früheren Zeitpunkt die Fassadenbegrünung abgelehnt. Im Zuge der Verhandlungen über die Verlängerung des Mietvertrages hat er sich bereiterklärt, auf seine Kosten eine Photovoltaik-Anlage sowie eine Fahrradabstellanlage zu errichten. Dies ging einher mit entsprechenden Planungs- und Genehmigungskosten. Für die Errichtung der PV-Anlage wurde die Dachbegrünung entfernt.

Das Thema Fassadenbegrünung soll in einer der nächsten regelhaften Besprechungen mit der Vermieterseite erneut angesprochen werden, sowie die vorgenannten Maßnahmen abgerechnet sind. Neben den für eine solche Maßnahme anfallenden Kosten (inkl. umfassender Fördermittel) muss auch bedacht werden, dass aller Wahrscheinlichkeit nach mit weiteren laufenden Kosten (z.B. Pflege und Beseitigung von Schäden) zu rechnen sein wird, deren Übernahme geklärt werden muss.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.