22-0806

Begegnungszentrum Halle 15 in Rissen & Sülldorf zukunftsfähig machen! Dringlicher Antrag der Fraktionen von FDP und SPD (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Ö 7.5

Sachverhalt

Mit dem Beschluss in der Drucksache 21-4461B hat die Bezirksversammlung Altona bereits die vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Ortsverband Hamburg-Mitte vorgelegte Idee unterstützt und das Bezirksamt gebeten, das Projekt aktiv zu unterstützen.

Die durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen geförderte Machbarkeitsstudie hat ein Konzept vorgelegt, welches eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen zur Schaffung eines Quartierszentrums für das Wohngebiet Suurheid, aber auch als Begegnungszentrums darüber hinaus auch für die angrenzenden Stadtteile, darstellt.

Der ASB-Ortsverband Hamburg-Mitte hat darüber hinaus dieses Konzept unter pragmatischen und kostenbewussten Aspekten weiterentwickelt, so dass dieses modular und preiswerter umgesetzt werden kann. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen.

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

  1. Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG gebeten, sich weiterhin aktiv für eine Umsetzung des Begegnungszentrums Halle 15 einzusetzen und das Projekt umfassend zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere:
  1. Die fachliche Begleitung und Unterstützung bei der weiteren Planung und Umsetzung des Projekts durch das Bezirksamt Altona.
  1. Die finanzielle Prüfung und Identifizierung von möglichen rdermitteln auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene sowie aus EU-Förderprogrammen.
  1. Die aktive Unterstützung bei der Beantragung von rdermitteln r den Umbau und die langfristige Sicherung des Betriebs.
  1. Die Koordination zwischen den relevanten Fachbehörden, insbesondere hinsichtlich Denkmalschutz, Stadtentwicklung und Sozialplanung.
  1. Die Durchführung weiterer Beteiligungsverfahren, um die Bedarfe der Anwohnenden und des Krankenhauses und deren Mitarbeitenden bestmöglich zu berücksichtigen.
  2. Den vom ASB-Ortsverband Hamburg-Mitte eingereichten Zuwendungsantrag für die Umsetzung des „Wohnzimmers“ zeitnah fachlich zu prüfen und dem Fachausschuss und Haushaltsausschuss vorzulegen.
  1. Eine Bedarfsplanung zur personellen und finanziellen Umsetzung der Buchstaben a. bis f. aufzustellen und diese dem Hauptausschuss vorzustellen.
  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die Sozialbehörde werden gemäß § 27 BezVG gebeten,
  1. eine nachhaltige Finanzierung für die notwendigen Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen bereitzustellen;
  1. dem Bezirk die personellen Ressourcen zur Umsetzung der Maßnahmen aus 1a. bis f. nach Entwicklung einer entsprechenden Bedarfsplanung durch das Bezirksamt bereitzustellen.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.03.2025
Ö 7.5
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Sülldorf

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