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Begegnungszentrum Halle 15 in Rissen & Sülldorf zukunftsfähig machen! Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Ö 7.5

Sachverhalt

Die Integration von Geflüchteten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann nur gelingen, wenn gute Rahmenbedingungen geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund stellt das Projekt „Begegnungszentrum Halle 15“eine bedeutende Chance für die Stadtteile Rissen und Sülldorf dar. Es bietet dringend benötigte Räume für soziale, kulturelle und bildungsfördernde Angebote, ermöglicht Teilhabe und stärkt so den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die durchgeführte Machbarkeitsstudie bestätigt das große Potenzial der Halle 15 als identitätsstiftenden Begegnungsort für alle Generationenund zeigt, dass die bauliche Substanz der denkmalgeschützten Halle 15 eine nachhaltige Nutzung ermöglicht.

Hinzu kommt eine breite Unterstützung aus Vereinen, sozialen Initiativen und Stadtteilorganisationen. Ein tragfähiges Betriebskonzept beinhaltet eine Finanzierung durch eine Kombination aus Fördermitteln, Mieteinnahmen und Unterstützungsleistungen.

Angesichts dieser positiven Ergebnisse ist jetzt eine politische Willensbekundung aus dem Bezirk Altona erforderlich. Durch fachliche Unterstützung aus dem Bezirksamt Altona und finanzielle Unterstützung auf Landesebene kann die erfolgreiche Realisierung des Begegnungszentrums sichergestellt werden.

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

  1. Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG gebeten, sich aktiv für die Umsetzung des Begegnungszentrums Halle 15 in Rissen & Sülldorf einzusetzen und das Projekt umfassend zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere:
  1. Die fachliche Begleitung und Unterstützung bei der weiteren Planung und Umsetzung des Projekts durch das Bezirksamt Altona.
  1. Die finanzielle Prüfung und Identifizierung von möglichen Fördermitteln auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene sowie aus EU-Förderprogrammen.
  1. Die aktive Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln für den Umbau und die langfristige Sicherung des Betriebs.
  1. Die Koordination zwischen den relevanten Fachbehörden, insbesondere hinsichtlich Denkmalschutz, Stadtentwicklung und Sozialplanung.
  1. Die Durchführung weiterer Beteiligungsverfahren, um die Bedarfe der Anwohnenden und des Krankenhauses und deren Mitarbeitenden bestmöglich zu berücksichtigen.
  1. Die zuständige Sozialbehörde wird gemäß §27 aufgefordert,
  1. eine nachhaltige Finanzierung r die notwendigen Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen bereitzustellen;
  1. die finanziellen Ressourcen in Form einer Anschubfinanzierung für den zukünftigen Betrieb des Begegnungszentrums zur Verfügung zu stellen;
  1. dem Bezirk Altona die personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um 1 a-e leisten zu können.
Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.03.2025
Ö 7.5
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Sülldorf

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