21-4549

Bebauungsplan-Entwurf Sülldorf 23/ Iserbrook 27 Inhaltliche Überarbeitung der Planzeichnung nach Rechtsprüfung und ergänzende Hinweise zur Beteiligung der Öffentlichkeit Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 06.12.2023 Planungsausschuss Ö 3.1

Sachverhalt

1. Inhaltliche Überarbeitung der Planzeichnung

 

Die Rechtsprüfung vor Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB hat ergeben, dass der am 05.07.2023 beschlossene Bebauungsplan-Entwurf (siehe Anlage zur Druchsache 21-4133.1) an einer Stelle substanziell zu überarbeiten ist. Betroffen sind die an das Baudenkmal Sülldorfer Landstraße 156 (Flurstück 3379 Gemarkung Sülldorf) angrenzenden Grundstücke. Um die Rechtssicherheit des Bebauungsplanes im Kontext der denkmalrechtlichen Belange zu gewährleisten, ist es erforderlich, Anpassungen an der zulässigen Geschossigkeit sowie der überbaubaren Grundstücksfläche des westlichen und östlichen Nachbargrundstücks vorzunehmen. Die entsprechend angepassten Festsetzungen im Umfeld des Denkmals sind inklusive der hinzugefügten Anpflanzgeboten östlich des Denkmals der aktualisierten Planzeichnung (Anlage) zu entnehmen.

 

In der Konsequenz sind auf dem Grundstück Sülldorfer Landstraße 146-154 die Baugrenzen im Bebauungsplan-Entwurf sowie die räumliche Ausdehnung des genehmigten Bauvorhabens nicht mehr deckungsgleich. Diese Änderung wirkt sich allerdings nicht auf die erteilte Genehmigung aus. Des Weiteren wird das zulässige Bauvolumen auf diesem Grundstück gegenüber der früheren Entwurfsfassung nicht geschmälert, sondern lediglich dessen Verortung auf dem Grundstück.

 

Die aktualisierte Fassung der Planzeichnung ist dem Anhang dieser Drucksache zu entnehmen. Die Begründung wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend inhaltlich geändert. Auf die Verordnung (siehe Anlage zur Drucksache 21-4133.1) wirkt sich diese Änderung in der Planzeichnung nicht aus. Im Übrigen werden die Unterlagen entsprechend den Anmerkungen des Rechtsamtes überarbeitet.

 

2. Hinweise

 

a)      Es wird darauf hingewiesen, dass der Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg im Parallelverfahren geändert werden.

b)      Um die künftige Entwicklungsperspektive des Straßenraums unter Berücksichtigung der Straßenerweiterungsflächen im Rahmen der anstehenden Beteiligung der Öffentlichkeit zu veranschaulichen, wurde für den Bereich der Bebauungsplangebiete Sülldorf 23/ Iserbrook 27 sowie Sülldorf 25 von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in Abstimmung mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und dem Bezirksamt Altona eine exemplarische (und somit lediglich der Erläuterung dienende) Erschließungsplanung beauftragt. Im Erläuterungstext heißt es hierzu: „Die tatsächliche Ausgestaltung erfolgt im Rahmen der nachgelagerten detaillierten Verkehrsplanung durch die Wegebaulastträgerin. Die Darstellungen in den Varianten sollen den Betrachtenden lediglich die Bedarfe der Anforderungen an den allgemeinen Verkehrsraum veranschaulichen, die sich infolge der geplanten städtebaulichen Entwicklung an der Magistrale ergeben sowie die Anforderungen aufzeigen, die allgemein an den öffentlichen Raum bestehen.“ (siehe Seite 2 Erläuterungsbericht Vorplanung). Das Ergebnis ist im Transparenzportal abrufbar unter https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/exemplarische-erlaeuternde-erschliessungsplanung-vorplanung-zu-den-bebauungsplaenen-sue-02-2023

 

Petitum/Beschluss

:

Der Planungsausschuss wird um Zustimmung der geänderten Planzeichnung des Bebauungsplan-Entwurfes Sülldorf 23/ Iserbrook 27 für die anstehende Beteiligung der Öffentlichkeit und Kenntnisnahme der Hinweise gebeten.

 

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