21-0381

Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 69 - Spritzenplatz Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.11.2019
Sachverhalt

Der Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 69 lag vom 21.08.2019 bis einschließlich zum 19.09.2019 öffentlich aus.

 

Während des Auslegungszeitraums ist eine Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) eingegangen, deren redaktionelle Anregungen in die Abwägung eingingen, jedoch keine Auswirkungen auf die Planung hatten.

 

Auf die Durchführung des Arbeitskreises II (AK II) konnte verzichtet werden. Die Träger öffentlicher Belange (TöB) und sonstigen Behörden wurden mit Schreiben vom 24.09.2019 unter Fristsetzung einer Stellungnahme bis zum 11.10.2019 hierüber unterrichtet. Der Rücklauf hieraus erbrachte keine gegenläufigen e.

 

Die bezirkliche Rechtsprüfung vor Feststellung hat stattgefunden, der Planfeststellung stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen.

 

Aufgrund der auslaufenden Veränderungssperre zum Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 69 (im Februar 2020) ist es notwendig den Feststellungsbeschluss der Bezirksversammlung Altona (BV) noch in diesem Jahr zu fassen.

 

Dem Planungsausschuss wird gebeten, der Bezirksversammlung zu empfehlen, Folgendes zu beschließen:

 

Der Feststellung des Bebauungsplans Ottensen 69 wird zugestimmt.

 

 

Anhänge

Anlage 1: Planzeichnung, Verordnung und Begründung

Anlage 2: Anschreiben an TöB bezgl. AK II-Verzicht (nicht-öffentlich/ vertraulich)