20-4522

Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 27 (2. Änderung) Verlängerung der Veränderungssperre Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Das Bezirksamt Altona hat mit Aufstellungsbeschluss A03/15 vom 05.06.2015 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung Ottensen 27 (2. Änderung) beschlossen.

 

Ziel der Planung ist die vorhandene gewerbliche Nutzung im Plangebiet zu stärken. Diese Stärkung kommt den im Plangebiet und den in den angrenzenden Bereichen vorhandenen Wohngebieten und gewerblichen Nutzungen zugute. Ferner soll dem wirtschaftlichen Verdngungsprozess, dem die vorhandenen Ladengeschäfte durch den Ausbau und Zuzug von Vergnügungsstätten ausgesetzt sein würden, entgegen gewirkt werden. Ein möglicher „trading-down“- Effekt im Plangebiet, als auch in angrenzenden Bereichen, soll so verhindert werden.

 

Nach Aufstellungsbeschluss waren mehrere Vorbescheids- bzw. Bauanträge für Bauvorhaben im Plangebiet gestellt worden, die aus verschiedenen Gründen den Zielen der Planung widersprachen und für die daher eine Zurückstellung erwirkt wurde.

Aufgrund einer Häufung solcher Anträge wurde für das Plangebiet Ottensen 27  eine Veränderungssperre gemäß § 14 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) für die Dauer von zwei Jahren erlassen. Diese trat am 18.05.2016 in Kraft und läuft am 17.05.2018 aus.

 

Mit Auslaufen der Veränderungssperre würde auch für die zuvor zurückgestellten Bauvorhaben eine Entsperrung erfolgen. Da aber diese Bauvorhaben weiterhin den Zielen des Bebauungsplans Ottensen 27 (2. Änderung) widersprechen, besteht hier konkreter Handlungsbedarf.

 

Überdies gehen nach wie vor weitere, den Zielen der Planung widersprechende Vorbescheids- bzw. Bauanträge ein. Diese müssten, bei Wegfallen der Veränderungssperre, jeweils einzeln zuckgestellt werden.

 

Aus diesen Gründen ist es zur Abwehr aller den Planungszielen entgegen stehenden Bauvorhaben erforderlich, die Veränderungssperre zu verlängern. Aktueller Verfahrensstand ist Rechtsprüfung vor Feststellung.

 

 

 

Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, der Verordnung über die Verngerung der Veränderungssperre Ottensen 27 (2. Änderung) zuzustimmen.

 

 

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