Bebauungsplan-Entwurf Blankenese 31 Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes
Der Bebauungsplan-Entwurf Blankenese 31 lag vom 14.03.2018 bis einschließlich zum 12.04.2018 öffentlich aus. Während des Auslegungszeitraums zum Bebauungsplan Blankenese sind Stellungnahmen eingegangen, deren Anregungen in die Abwägung eingingen und Auswirkungen auf die Planung hatten.
Folgende Planungsinhalte wurden zum Arbeitskreis (AK) II geändert und dort erörtert:
Planzeichnung
Zur öffentlichen Auslegung wurde in der Planzeichnung nur eine von zwei Abwasserleitungen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung, ohne Normcharakter, des nördlichen Mischwassersieles im Goßlers Park wurde ergänzt
Aus dem AKII ergaben sich bezüglich der (geänderten) Planinhalte keine weiteren Änderungen.
Zur Sicherung der Planungsziele wurde eine Veränderungssperre für die Dauer von zwei Jahren erlassen. Diese trat am 18.10.2016 in Kraft und wird somit am 17.10.2018 außer Kraft treten.
Der Planungsausschuss wird gebeten, der Feststellung des Bebauungsplanes Blankenese 31 zuzustimmen und der Bezirksversammlung den Beschluss zur Feststellung des Bebauungsplans zu empfehlen.
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des Bebauungsplans Blankenese 31 zuzustimmen.
Anlage 1: Planzeichnung
Anlage 2: Verordnung
Anlage 3: Begründung
Anlage 4: Arbeitskreis II-Papier
Anlage 5: Arbeitskreis II-Protokoll (nicht öffentlich)
Keine Orte erkannt.
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