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Bebauungsplan Blankenese 52; Information der Öffentlichkeit zur Einholung eines Meinungsbildes Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

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07.10.2020
Sachverhalt

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 bezüglich der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens beschlossen, dass bereits vor Einleitung des Verfahrens das Meinungsbild der Bürger*innen hinsichtlich der beabsichtigten Planung eingeholt werden soll.

 

Es wird daher seitens des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung (SL) vorgeschlagen, die Bürger im unmittelbaren Umfeld durch einen Flyer/eine Postwurfsendung über die Planung sowie die Hintergründe zu informieren; die Kosten für eine Postwurfsendung werden derzeit seitens SL abgefragt. Zugleich soll den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, über Bebauungsplan Online (BOP) innerhalb einer Frist von 3 Wochen ihre Anregungen und Bedenken mitzuteilen.

 

Im Grundsatz soll der Flyer/die Postwurfsendung die nachstehenden Informationen enthalten:

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung beabsichtigt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet südlich des Björnsonwegs.

 

An der Südseite des Björnsonwegs in Blankenese befinden sich, umgeben von einem Waldgebiet, Unterkünfte für Geflüchtete und Asylbewerbende.

 

Aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 22.03.2017 wurde ein gerichtlicher Vergleich getroffen mit dem Inhalt, dass das mit der Baugenehmigung vom 31.03.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 09.12.2016 (nachfolgend Baugenehmigung) genehmigte Bauvorhaben spätestens nach Ablauf von sieben Jahren vollständig zurückgebaut wird. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann nicht über den im Vergleich bestimmten Zeitpunkt hinaus verlängert werden. Nach Ablauf der Befristungsdauer ist die Fläche nach den Vorgaben der Baugenehmigung wieder aufzuforsten. Diese Verpflichtung entfällt jedoch, wenn die Stadt gegenläufige bauleitplanerische Festsetzungen trifft; für diesen Fall hat sich die Stadt Hamburg verpflichtet, den Verlust der Waldfläche möglichst orts- und funktionsnah zu kompensieren.

 

 

 

Die Baugenehmigung beinhaltet, dass bis zum 01.04.2023 sämtliche baulichen Anlagen zurückzubauen sind. Da eine weitere Nutzung aufgrund der Knappheit solcher Unterkünfte dringend auch noch über den 01.04.2023 hinaus erforderlich ist, wird beabsichtigt, einen Bebauungsplan aufzustellen, der eine zeitlich befristete Weiternutzung ermöglicht. Seitens SL wird zusammen mit dem Rechtsamt (RA) noch geprüft, bis zu welchem Zeitpunkt der Bebauungsplan eine befristete Weiternutzung ermöglichen soll bzw. kann.

 

Vorgesehen ist somit eine zeitlich befristete Festsetzung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Öffentlich-rechtliche Unterbringung (FHH)“. Basierend auf dem bereits genehmigten und umgesetzten Bauantrag, wird eine II-geschossige Bauweise festgesetzt. Im Bebauungsplan soll auch die Folgenutzung geregelt werden; vorgesehen ist die Festsetzung einer „Fläche für Wald“.

 

Der durch das Bauvorhaben erforderliche Waldersatz, soll auf einer stadteigenen Fläche in Wedel westlich des Wildgeheges Klövensteen erfolgen, zusätzlich sind Ausgleichsmaßnahmen nach Naturschutzrecht erforderlich.

 

Nach Durchführung der Bürgerbeteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen sowie Anregungen ausgewertet, die Ergebnisse dem Planungsausschuss vorgestellt und dieser um Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Blankenese 52 (Björnsonweg) mit dem o.g. Planungsziel gebeten.

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung empfiehlt dem Planungsausschuss, die Beteiligungsform über einen Flyer/ eine Postwurfsendung sowie über eine dreiwöchige Beteiligung über das Portal Bebauungsplan Online (BOP) zu beschließen.

 

Anhänge

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