Baumbilanz in Altona! Kleine Anfrage von Andreas Bernau (SPD-Fraktion)
Letzte Beratung: 01.03.2022 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 10.1
Bäume sind ein wichtiger Bestandteil der Natur. Viele positive Eigenschaften können Bäume für sich verzeichnen. So produzieren sie saubere Luft, speichern Co2, bieten verschiedensten Tieren einen Lebensraum und eine Nahrungsquelle oder sorgen an heißen Tagen auch ganz einfach für schattige Plätze. Dennoch ist es so, dass immer wieder Bäume aus verschiedenen Gründen gefällt werden müssen. Sei es durch Bauvorhaben, Krankheit der Bäume oder aus anderen Gründen. Für gewöhnlich wird dann ein Baum an anderer Stelle nachgepflanzt oder es kommt zu einer Ausgleichszahlung.
In der letzten Zeit scheinen die Baumfällungen jedoch zugenommen zu haben, dies registrieren auch die Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Altona und so häufen sich Anfragen nach den Gründen und den möglichen Nachpflanzungen an die Bezirkspolitiker:innen.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt Altona:
1 Wie viele Bäume wurden 2020 im Bezirk Altona gefällt?
Die Antworten bitten wir wie folgt aufzuschlüsseln:
1.1. Anzahl der Baumfällungen auf privaten Grund, Baumarten, Alter der Bäume, Grund der Fällung.
Zu 1.1:
Die Beantwortung erfolgt auf der Grundlage der Baumbilanz 2020 (Drucksache 21-1620)
Im Kalenderjahr 2020 wurde für eine Anzahl von 2043 Bäumen die Genehmigung zur Fällung erteilt.
Die Angaben zu den „Baumarten“ und der „Grund der Fällung“ sind in den entsprechenden Mitteilungsdrucksachen des Amtes (Fällungen auf privatem Grund) dargestellt, die dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport im Rahmen der monatlichen Sitzungsroutine zur Kenntnis vorgelegt werden.
Angaben zum „Alter der Bäume“ können nicht erfolgen, da derartige Kennzahlen im Rahmen der behördlichen Aufgabe kein Bestandteil des Verfahrens sind und insofern auch keine dahingehenden Daten erhoben werden.
1.2. Anzahl auf öffentlichen Grund, Baumarten, Alter der Bäume, Grund der Fällung.
Zu 1.2:
Fällungen Straßenbäume 2020: 189 Stück
Fällungen Grünanlagen 2020: 307 Stück
Die Angaben zu den „Baumarten“ und der „Grund der Fällung“ sind in den entsprechenden Mitteilungsdrucksachen des Amtes (Fällungen für den Bereich der Grünanlagen und der Straßen) dargestellt, die dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport im Rahmen der monatlichen Sitzungsroutine zur Kenntnis vorgelegt werden. (Drucksache 21-0533, 21-0582, 21-0692, 21-0826, 21-0889, 21-1150, 21-1245, 21-1355, 21-1457)
Das Alter der Bäume wird nicht regelhaft im Baumkataster erfasst und die Bestimmung dessen, ist vor der Fällung nicht eindeutig möglich und wird auch nicht zwangsläufig im Nachhinein ermittelt.
Die Antworten bitten wir wie folgt aufzuschlüsseln:
2.1. Anzahl der Baumfällungen auf privaten Grund, Baumarten, Alter der Bäume, Grund der Fällung.
Zu 2.1:
Die Beantwortung erfolgt auf der Grundlage der Baumbilanz 2021 (Anm.: Die Vorlage der Drucksache erfolgt im Rahmen der Tagesordnung für den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport am 01.03.2022)
Im Kalenderjahr 2021 wurde für eine Anzahl von 1562 Bäumen die Genehmigung zur Fällung erteilt.
Die Angaben zu den „Baumarten“ und der „Grund der Fällung“ sind in den entsprechenden Mitteilungsdrucksachen des Amtes (Fällungen auf privatem Grund) dargestellt, die dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport im Rahmen der monatlichen Sitzungsroutine zur Kenntnis vorgelegt werden.
Angaben zum „Alter der Bäume“ können nicht erfolgen, da derartige Kennzahlen im Rahmen der behördlichen Aufgabe kein Bestandteil des Verfahrens sind und insofern auch keine dahingehenden Daten erhoben werden.
2.2. Anzahl auf öffentlichen Grund, Baumarten, Alter der Bäume, Grund der Fällung.
Zu 2.2:
Fällungen Straßenbäume 2021: 74 Stück
Fällungen Grünanlagen 2021: 382 Stück
Die Angaben zu den „Baumarten“ und der „Grund der Fällung“ sind in den entsprechenden Mitteilungsdrucksachen des Amtes (Fällungen für den Bereich der Grünanlagen und der Straßen) dargestellt, die dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport im Rahmen der monatlichen Sitzungsroutine zur Kenntnis vorgelegt werden. (Drucksache 21-1542, 21-1614, 21-1708, 21-1816, 21-1921, 21-2258, 21-2362, 21-2478, 21-2604)
Das Alter der Bäume wird nicht regelhaft im Baumkataster erfasst und die Bestimmung dessen, ist vor der Fällung nicht eindeutig möglich und wird auch nicht zwangsläufig im Nachhinein ermittelt.
Die Antworten bitten wir wie folgt aufzuschlüsseln:
3.1. Anzahl der Neupflanzungen auf privaten Grund, Baumarten, Alter der Bäume, Grund der Fällung.
Zu 3.1:
Nach den Angaben zu Antwort 1.1 fällt auf, dass die im Zusammenhang mit der nachfolgenden Antwort zu der Frage nach den in „2020 im Bezirk Altona“ nachgepflanzten Bäumen unter rein zahlenmäßiger Betrachtungsweise deutlich auseinander liegen. Vor diesem Hintergrund wird erläuternd darauf hingewiesen, dass eine erteilte Fällgenehmigung in der Regel eine rechtliche Gültigkeit von zwei Jahren hat. Überdies ist zu beachten, dass die im jeweiligen Verfahren bestimmte Ersatzpflanzung in der Regel in der ersten Pflanzperiode (Frühjahr/ Herbst) nach der Ausführung der genehmigten Fällung durchzuführen ist. Diese in zeitlicher Hinsicht bestehenden Umstände sind im Hinblick auf das Ungleichgewicht zwischen „Anzahl gefällter Bäume“ und „Anzahl nachgepflanzter Bäume“ unbedingt beachtlich.
Dieses vorausgeschickt wird die Frage 3.1 wie folgt beantwortet:
Im Kalenderjahr 2020 wurde im Rahmen von 155 Verwaltungsvorgängen die Fertigstellung der im jeweiligen Verfahren bestimmten Ersatzpflanzungen schriftlich angezeigt. Es wurde damit eine Anzahl von 183 nachgepflanzten Bäumen mitgeteilt und in den jeweiligen Sachvorgängen dokumentiert.
Angaben zu den Baumarten können nicht erfolgen, da dahingehende Daten im Rahmen der Aufgabe nicht erhoben werden. In der Regel erfolgen die Ersatzpflanzungen nach Maßgabe der im üblichen Verwaltungsverfahren bestimmten Verwendung „standortgerechter, heimischer Gehölze“.
Im Übrigen, d.h. zur Fragestellung „Alter der Bäume, Grund der Fällung“, wird auf die Antworten zu 1.1 und 2.1 verwiesen.
3.2. Anzahl auf öffentlichen Grund, Baumarten, Alter der Bäume, Grund der Fällung.
Zu 3.2:
Neupflanzungen 2020 – Straßenbäume: 162 Stück
Neupflanzungen 2020 – Bäume in Grünanlagen, auf Kinderspielplätzen und Friedhöfen: 80 Stück
Baumarten, siehe Anlagen 1-3 (Baumpflanzungen in Grünanlagen 2020, Baumpflanzungen in Grünanlagen 2021, Straßenbaumpflanzungen 2021 alle Standorte)
Die Antworten bitten wir wie folgt aufzuschlüsseln:
4.1. Anzahl der Neupflanzungen auf privaten Grund, Baumarten, Alter der Bäume, Grund der Fällung.
Zu 4.1:
Nach den Angaben zu Antwort 2.1 fällt auf, dass die im Zusammenhang mit der nachfolgenden Antwort zu der Frage nach den in „2021 im Bezirk Altona“ nachgepflanzten Bäumen unter rein zahlenmäßiger Betrachtungsweise deutlich auseinander liegen. Vor diesem Hintergrund wird erläuternd darauf hingewiesen, dass eine erteilte Fällgenehmigung in der Regel eine rechtliche Gültigkeit von zwei Jahren hat. Überdies ist zu beachten, dass die im jeweiligen Verfahren bestimmte Ersatzpflanzung in der Regel in der ersten Pflanzperiode (Frühjahr/ Herbst) nach der Ausführung der genehmigten Fällung durchzuführen ist. Diese in zeitlicher Hinsicht bestehenden Umstände sind im Hinblick auf das Ungleichgewicht zwischen „Anzahl gefällter Bäume“ und „Anzahl nachgepflanzter Bäume“ unbedingt beachtlich.
Dieses vorausgeschickt wird die Frage 4.1 wie folgt beantwortet:
Im Kalenderjahr 2021 wurde im Rahmen von 31 Verwaltungsvorgängen die Fertigstellung der im jeweiligen Verfahren bestimmten Ersatzpflanzungen schriftlich angezeigt. Es wurde damit eine Anzahl von 34 nachgepflanzten Bäumen mitgeteilt und in den jeweiligen Sachvorgängen dokumentiert.
Angaben zu den Baumarten können nicht erfolgen, da dahingehende Daten im Rahmen der Aufgabe nicht erhoben werden. In der Regel erfolgen die Ersatzpflanzungen nach Maßgabe der im üblichen Verwaltungsverfahren bestimmten Verwendung „standortgerechter, heimischer Gehölze“.
Im Übrigen, d.h. zur Fragestellung „Alter der Bäume, Grund der Fällung“, wird auf die Antworten zu 1.1 und 2.1 bzw. 3.1 verwiesen.
4.2. Anzahl auf öffentlichen Grund, Baumarten, Alter der Bäume, Grund der Fällung.
Zu 4.2:
Neupflanzungen 2021 – Straßenbäume: 104 Stück
Neupflanzungen 2021 – Bäume in Grünanlagen, auf Kinderspielplätzen und Friedhöfen: 24 Stück
Baumarten, siehe Anlagen 1-3 (Baumpflanzungen in Grünanlagen 2020, Baumpflanzungen in Grünanlagen 2021, Straßenbaumpflanzungen 2021 alle Standorte)
Die Antworten bitten wir wie folgt aufzuschlüsseln:
5.1. Anzahl der nicht umgesetzten Nachpflanzungen auf privaten Grund und der dazugehörigen Ersatzzahlungen. (Benennung der Beträge)
Zu 5.1:
Im Kalenderjahr 2020 wurde im Rahmen von 22 Verwaltungsvorgängen jeweils eine Ersatzzahlung bestimmt.
Legt man die Gesamtsumme der im Kalenderjahr 2020 bestimmten Ersatzzahlungen in Höhe von 525.000 EUR zugrunde, errechnet sich nach dem üblichen Verwaltungsverfahren und hinsichtlich des zur Ermittlung des Ersatzbedarfes anzuwendenden Faktors „1000 EUR“ (je zu pflanzenden Ersatzbaum) eine Anzahl von 525 „Nachpflanzungen“, die im Sinne der Fragestellung durch „Ausgleichszahlungen“ kompensiert wurden.
5.2. Anzahl der nicht umgesetzten Nachpflanzungen auf öffentlichen Grund und der dazugehörigen Ersatzzahlungen. (Benennung der Beträge)
Zu 5.2:
Straßenbäume: 27 Stück. Nur im Einzelfall werden Baumfällungen durch Dritte verursacht. In diesen Fällen werden keine Ersatzzahlungen eingefordert, sondern es erfolgt eine Werterstattung aufgrund einer Wertermittlung.
Bei den Parkbäumen erfolgt die Mehrzahl der Fällungen aus Verkehrssicherheitsgründen oder der Waldparkpflege.
Ersatzpflanzungen sind hierbei regelhaft nicht sinnvoll.
Die Antworten bitten wir wie folgt aufzuschlüsseln:
6.1. Anzahl der nicht umgesetzten Nachpflanzungen auf privaten Grund und der dazugehörigen Ersatzzahlungen. (Benennung der Beträge)
Zu 6.1:
Im Kalenderjahr 2021 wurde im Rahmen von 30 Verwaltungsvorgängen jeweils eine Ersatzzahlung bestimmt.
Legt man die Gesamtsumme der im Kalenderjahr 2021 bestimmten Ersatzzahlungen in Höhe von 320.000 EUR zugrunde, errechnet sich nach dem üblichen Verwaltungsverfahren und hinsichtlich des zur Ermittlung des Ersatzbedarfes anzuwendenden Faktors „1000 EUR“ (je zu pflanzenden Ersatzbaum) eine Anzahl von 320 „Nachpflanzungen“, die im Sinne der Fragestellung durch „Ausgleichszahlungen“ kompensiert wurden.
6.2. Anzahl der nicht umgesetzten Nachpflanzungen auf öffentlichen Grund und der dazugehörigen Ersatzzahlungen. (Benennung der Beträge)
Zu 6.2:
Entfällt für Straßenbäume: Überschuss 30 Pflanzungen
Parkbäume siehe hierzu Antwort zu 5.2.
Die Antworten bitten wir wie folgt aufzuschlüsseln:
7.1. Anzahl und Art der Bäume
Zu 7.1:
Im Kalenderjahr 2020 wurde für die Anzahl von 107 Bäumen die Genehmigung zur Fällung, ohne die Auflage einer Ersatzpflanzung bzw. Ersatzzahlung, erteilt.
Die Angaben zu den „Baumarten“ sind in den entsprechenden Mitteilungsdrucksachen des Amtes (Fällungen auf privatem Grund) dargestellt, die dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport im Rahmen der monatlichen Sitzungsroutine zur Kenntnis vorgelegt werden.
7.2. Alter der Bäume
Zu 7.2:
Siehe Antwort zu 1.1 und 2.1 bzw. 3.1
7.3. Gründe warum kein Ausgleich (Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung) erfolgte.
Zu 7.3:
Die Angabe der „Gründe“ sind in den entsprechenden Mitteilungsdrucksachen des Amtes (Fällungen auf privatem Grund) dargestellt, die dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport im Rahmen der monatlichen Sitzungsroutine zur Kenntnis vorgelegt werden.
Im Rahmen des naturschutzrechtlichen Prüfverfahrens und der dahingehenden Ermessensausübung im Hinblick auf die Bestimmung von Ersatzmaßnahmen wird in begründeten Einzelfällen auf Auflagen zur Kompensation vertretbar verzichtet. Ein begründeter Einzelfall liegt in der Regel vor, wenn Baumfällungen aus Gründen der Bestandspflege genehmigt werden und dieses mit der Tatsache einhergeht, dass hinreichender entwicklungsfähiger Baum- bzw. Gehölzbestand auf dem Grundstück vorhanden ist.
Ein weiterer Grund wären gegebenenfalls absterbende Bäume, die in der Regel keinen rechtlichen Anspruch auf Ersatzmaßnahmen begründen.
Die Antworten bitten wir wie folgt aufzuschlüsseln:
8.1. Anzahl und Art der Bäume
Zu 8.1:
Im Kalenderjahr 2021 wurde für die Anzahl von 79 Bäumen die Genehmigung zur Fällung, ohne die Auflage einer Ersatzpflanzung bzw. Ersatzzahlung, erteilt.
Die Angaben zu den „Baumarten“ sind in den entsprechenden Mitteilungsdrucksachen des Amtes (Fällungen auf privatem Grund) dargestellt, die dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport im Rahmen der monatlichen Sitzungsroutine zur Kenntnis vorgelegt werden.
8.2. Alter der Bäume
Zu 8.2:
Siehe Antwort zu 1.1 und 2.1 bzw. 3.1
8.3. Gründe warum kein Ausgleich (Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung) erfolgte.
Zu 8.3:
Siehe Antwort zu 7.3
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Baumpflanzungen in Grünanlagen 2020
Baumpflanzungen in Grünanlagen 2021
Straßenbaumpflanzungen 2021 alle Standorte
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