Bauliche Sicherung des Quermarkenfeuers am Blankeneser Elbstrand Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.08.2022
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.08.2022 anliegende Drucksache 21-3297B beschlossen.
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) hat mit Schreiben vom 29.09.2022 wie folgt Stellung genommen:
Das Baden in der Elbe im Hamburger Bereich ist lebensgefährlich (siehe auch https://www.hamburg.de/elbe-kein-badegewaesser/). Mediale Berichte über Ganzjahres-Elbschwimmerinnen und -Elbschwimmer verharmlosen die Gefahr.
Die in Rede stehende Gesamtproblematik liegt ist vorrangig darin begründet, dass die Gefahren beim Schwimmen in der Elbe vielen der Bevölkerung trotz eindringlicher Warnungen immer noch nicht hinreichend bekannt sind. Es wird daher empfohlen, weiterhin verstärkt Informations- und Aufklärungskampagnen zum Schwimmen in der Elbe und den damit verbundenen Risiken durchzuführen. Es steht zu befürchten, dass weitere Sicherungsmaßnahmen an Seezeichen das Problem des mangelnden Risikobewusstseins und der Missachtung gesetzlicher Regelungen nicht lösen werden. Es ist dennoch sinnvoll, den Kontrolldruck zur Durchsetzung des Betretungsverbots für Seezeichen (§ 42 Hafenverkehrsordnung) zu verstärken.
Alle nautischen Anlagen, so auch das Quermarkenfeuer am Strandweg, sind für die Schifffahrt auf der Elbe und deren sicheren und reibungslosen Ablauf unbedingt erforderlich. Sie müssen jederzeit für Wartungsarbeiten und Ähnliches erreichbar sein, weswegen die Steigleitern nicht abgesperrt oder mit einem Blech versperrt geschweige denn zeitweise entfernt werden können. Zudem sind im Zusammenhang mit der Zugänglichkeit der Anlagen auch Arbeitsschutzregelungen zu beachten. Der Wasserstand kann aktuell zwischen - 3,64 m NHN und + 6,45 m NHN variieren. Es muss jeden Tag bei jedem möglichen Wasserstand gewährleistet sein, dass das Wartungspersonal sicheren Zugang zur Plattform hat. Der Zugang ist je nach Witterung und Wellengang sehr gefährlich, da vom Schiff auf die Leiter übergestiegen werden muss. Eine Höhensicherung gegen Absturz ist daher zwingend erforderlich. In den Sommermonaten wird auf das unter Arbeitsschutzgesichtspunkten bevorzugte Höhensicherungsgerät verzichtet, da es von Unbefugten missbräuchlich genutzt werden könnte.
Die Sicherung der Leiter einerseits und die Gewährleistung des sicheren Zugangs für das Wartungspersonal andererseits wurden unter Einbeziehung eines Sicherheitsingenieurs der HPA bewertet. Die Plattform des Quermarkenfeuers ist durch eine doppelt verschlossene Luke gesichert; es bedarf demnach der Anwendung von Gewalt, um unbefugt die Luke zu öffnen und die Plattform zu erreichen. Weitere Sicherungsmaßnahmen können am Objekt nicht vorgenommen werden.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass auch das Springen von der Steigleiter lebensgefährlich ist.
Die HPA hat folgende Maßnahmen ergriffen, um besser auf die Gefahren hinzuweisen:
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.