22-0851

Barrierefreiheit an S-Bahnhöfen sicherstellen – auch während Bauarbeiten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Ö 12.7

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.01.2025 anliegende Drucksache 22-0645B beschlossen.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 01.04.2025 wie folgt Stellung genommen:

Die Herstellung der Barrierefreiheit ist ein grundlegendes Element zur Gestaltung eines attraktiven und zukunftsträchtigen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Barrierefreiheit ist eine gesellschaftliche und gesetzliche Verpflichtung und Voraussetzung für die uneingeschränkte Teilhabe mobilitätseingeschränkter Menschen am ÖPNV.

Im Bezirk Altona sind lediglich die S-Bahn-Stationennigstraße und Diebsteich (Altona neu) nicht barrierefrei erreichbar. Stand heute werden bis zum Jahr 2027 sämtliche S-Bahn-Stationen im Bezirk Altona barrierefrei ausgebaut sein.

Die nachträgliche Herstellung der Barrierefreiheit einer bestehenden Haltestelle geht in der Regel mit erheblichen Eingriffen in die Bauwerke einher und unterliegt einem dementsprechend hohen Planungs- und Investitionsaufwand.

Den Bahnsteig bzw. die Bahnsteige während der Bauarbeiten (also provisorisch) barrierefrei anzubinden,re technisch entweder gar nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig großen technischen, finanziellen und zeitlichen Aufwand möglich.

Zur S-Bahnstation Diebsteich

Im Bauzustand bis zur Gesamtinbetriebnahme kann die S-Bahnstation Diebsteich nur über den südlichen Zugang, Nähe Plöner Straße, erreicht werden. Mit der Gesamtinbetriebnahme des Bahnhofs Hamburg-Altona wird auch der barrierefreie Zugang zu den Bahnsteigen (Bahnsteigmitte) sichergestellt.

Ziel war es, die S-Bahnstation Diebsteich schnellstmöglich wieder zu eröffnen. Ansonstenre ein Ersatzverkehr mit Bussen bis zur Inbetriebnahme des neuen Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona im Jahr 2027 unumgänglich gewesen. Dies wollte die Deutsche Bahn AG im Sinne aller Fahrgäste vermeiden und ist damit auch dem Wunsch des Senats nach einer vorgezogenen Eröffnung gefolgt.

Der barrierefreie Ausbau kann nicht losgelöst von den anderen erforderlichen Bahnhofsmaßnahmenbetrachtet werden. Einige Elemente der Barrierefreiheit, wie taktiles Leitsystem und Fahrgastinformationen für sinneseingeschränkte Menschen, werden bereits jetzt verwirklicht.

Jedoch muss durch die neu zu errichtende zentrale Personenunterführung, über die Reisende nach Gesamtinbetriebnahme barrierefrei zu den Bahnsteigen (Bahnsteigmitte) gelangen, ein Teil der Baustellenlogistik für die Fernbahnsteige abgewickelt werden. Deswegen kann die Personenunterführung inklusive Fahrtreppen und insbesondere der Aufzuganlagen leider erst mit der Inbetriebnahme des Gesamtvorhabens eröffnet werden.

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.04.2025
Ö 12.7
Lokalisation Beta
Plöner Str. Altona

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