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Bahrenfeld 65, Ottensen 68, Rissen 43 (1. Änderung); Einstellung der Verfahren – Zustimmung zu den Aufhebungsbeschlüssen Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.11.2019
Sachverhalt

Das Bezirksamt Altona, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt – Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung – beabsichtigt, die Bebauungsplanverfahren Bahrenfeld 65, Ottensen 68, Rissen 43 (1. Änderung) einzustellen. Diese Vorgehensweise wurde in der Sprechersitzung am 16.10.2019 abgesprochen.

 

  • Bahrenfeld 65: Hierzu soll der Aufstellungsbeschluss A06/12 vom 19.12.2012 (Amtl. Anz. Nr. 1 S. 12) aufgehoben werden (Aufhebungsbeschluss).

Der Bebauungsplan mit der beabsichtigten Bezeichnung Bahrenfeld 65 soll unter anderem Flächen für nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe planrechtlich sichern.

 

  • Ottensen 68: Hierzu soll der beschlossene Einleitungsbeschluss aus der Sitzung am 03.12.2014 aufgehoben werden. Eine Grobabstimmung hat zu dem Planverfahren nicht stattgefunden.

 

  • Rissen 43 (1. Änderung): Hierzu soll der beschlossene Einleitungsbeschluss aufgehoben werden. Eine Grobabstimmung hat zu dem Planverfahren am 22.05.2015 stattgefunden.

 

Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

 

Dem Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren Bahrenfeld 65 wird zugestimmt.

 

Dem Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren Ottensen 68 wird zugestimmt.

 

Dem Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren Rissen 43 (1. Änderung) wird zugestimmt.

 

Anhänge

Karte zum Aufstellungsbeschluss A06/12

Übersichtskarte zu Ottensen 68

Übersichtskarte zu Rissen 43 (1. Änderung)