Auswahl der freien Träger Hilfen zur Erziehung (HzE) durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) Kleine Anfrage von Oliver Schmidt (SPD-Fraktion) Ergänzende Mitteilungsdrucksache des Amtes zur Drucksache 20-5223
Letzte Beratung: 20.02.2019 Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) Ö 4.1
Zu Frage 5:
Wie bereits in der ersten Beantwortung der Frage 5 erwähnt, ist hierzu eine sql-Abfrage bei dataport / JUS-IT Leitstelle erforderlich. Diese Abfragen sind kostenpflichtig und durch die Bezirksämter nur in Ausnahmefällen zu veranlassen.
Hinzu kommt, dass durch den beschriebenen Abfragerahmen sehr kleinteilige Ergebnisse mit jeweils geringen Einzelmengen des jeweiligen Durchführungsparagraphen des SGB VIII zu erwarten sind. Diese lassen unter Umständen Rückschlüsse auf den Einzelfall zu und sind somit datenschutzrechtlich nicht zulässig.
Weiterhin sei noch erwähnt, dass für die Fachkräfte im ASD ausschließlich die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe das handlungsleitende Motiv ist.
ohne
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.