Außengastronomie erhalten und öffentliche Räume gestalten: Sondernutzung auf Parkbuchten ermöglichen Dringlicher Antrag der Fraktionen von Volt und FDP
Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 9.7
Im Zuge der Covid 19-Pandemie wurden Gastronomiebetrieben in Altona – analog zu anderen Bezirken – temporär erweiterte Möglichkeiten für Außengastronomie auf Parkflächen eingeräumt und eine unbürokratische Verlängerung der Sondernutzung ermöglicht (vgl. Drs. 21-1572). Diese Maßnahmen dienten der wirtschaftlichen Stabilisierung der Betriebe und haben sich zugleich als deutlicher Gewinn für das öffentliche Leben und die Aufenthaltsqualität in den belebten Nachbarschaften des Altonaer Stadtkerns erwiesen.
Die in Drs. 21-1572 erläuterte Begründung hat nach wie vor Bestand:
Im Interesse der nachhaltigen Quartiersentwicklung sowie aufgrund der aufgeführten wirtschaftlichen Implikationen für den Bezirk bzw. die Stadt gilt es, insbesondere die nachbarschaftlich-orientierten, inhaber:innengeführten Betriebe nach Kräften zu unterstützen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass die Außengastronomie sich in die Quartiere einfügt, hervorragend angenommen wird und während der Pandemie aufgetretene Konflikte weitestgehend gelöst werden konnten. Auch anderes Gewerbe wie der Einzelhandel profitieren enorm von einer Frequenzerhöhung in den Altonaer Geschäftsstraßen. So hat sich die Außengastronomie als Katalysator für nicht motorisiertes Einkaufen in den Vierteln erwiesen. Im Übrigen ist es nicht im Interesse des Bezirks, umgewidmete Parkplätze wieder für den ruhenden Verkehr freizugeben.[...]
Der in Altona eingeschlagene Weg hat sich als richtig erwiesen.
Der wirtschaftliche Druck auf Gastronomiebetriebe hat auch nach dem Abklingen der pandemiebedingten Einschränkungen Bestand v.a. durch außergewöhnliche Belastungen, insbesondere infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, stark gestiegener Energiepreise und lang anhaltender Inflation. Vor diesem Hintergrund beschloss die Bezirksversammlung Altona die Möglichkeitender Sondernutzung für gastronomische Betriebe innerhalb des künftigen Zielgebietes von freiRaum Ottensen zu verlängern, zumindest bis zum Start der Baumaßnahmen in den einzelnen Straßen (Drs. 22-0289B). Auch nach den erfolgten Umbaumaßnahmen soll ein Konzept zur Nutzung öffentlicher Flächen für die Außengastronomie innerhalb des Projektgebietes entstehen.
Gastronomischen Betrieben, die im Randgebiet oder außerhalb des Entwicklungsprojektes liegen, wurde bislang keine Perspektive zur Weiternutzung eröffnet. So hat die Bezirksverwaltung damit begonnen, Gastronomiebetriebe, insbesondere im Bereich der Bahrenfelder Straße südlich des Spritzenplatzes, aufzufordern, beliebte und gut gepflegte Außengastronomieflächen zurückzubauen. So musste zum Beispiel der Betrieb Ribatejo seine Außenterrasse zurückbauen.
Auch Bereiche Ottensens, die außerhalb des Projektgebiets „freiRaum Ottensen“ liegen, sind funktional und stadträumlich eng mit diesem verbunden und tragen wesentlich zur Belebung des Quartiers, zur sozialen Nutzung des öffentlichen Raums sowie zur lokalen Wertschöpfung bei. Eine drastische Ungleichstellung der Betriebe ist nicht gerechtfertigt.
Der Rückbau dieser Flächen steht nicht im Interesse der Bürger*innen Altonas. Während Parkplätze immer nur einzelnen Nutzer*innen zur Verfügung stehen, schafft Außengastronomie Orte der Begegnung, stärkt die lokale Wirtschaft und trägt wesentlich zur Belebung des öffentlichen Raums bei.
Dabei sind die berechtigten Interessen der Anwohnenden – insbesondere in Wohngebieten – selbstverständlich zu wahren. Dies betrifft vor allem Lärmschutz, Sperrzeiten sowie die ordnungsgemäße Instandhaltung der genutzten Flächen durch die Gastronomiebetriebe.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Das Bezirksamt wird gem. § 19 BezVG aufgefordert,
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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