21-2242

Ausnahmegenehmigung für Hebammen Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 26.08.2021 Bezirksversammlung Ö 8.6

Sachverhalt

Während und nach der Schwangerschaft ist die Hebammenversorgung ein wichtiger Baustein für eine gute Versorgung und Unterstützung von Schwangeren, Familien und Säuglingen. Dass weit weniger Frauen in und nach der Schwangerschaft von Hebammen versorgt werden können, ist längst bekannt.

Besonders im Bereich der ambulanten individuellen Versorgung ist die Arbeit der Hebammen unersetzlich. Ob Schwangerschaftsvorsorge oder die Betreuung im Wochenbett, beides sind wichtige Bestandteile einer umfassenden Versorgung von Schwangeren und Müttern. Die Arbeitsbedingungen von Hebammen sind herausfordernd, so gehört die enge Taktung von Terminen sowie die schnelle Reaktion auf Notfälle zum Hebammenalltag.

Die Gebiete, die Hebammen betreuen, erstrecken sich meist über mehrere Stadtteile hinaus. Eine Hebamme, die in den Stadtteilen Rissen, Iserbrook, Sülldorf, Lurup, Osdorf und Flottbek aktiv ist, legt im Schnitt pro Woche rund 60km zurück. Neben den weiten Strecken wird es für Hebammen zunehmend problematisch, dass in weiten Teilen des vorwiegend innerstädtischen Bereichs der Parkraum bewirtschaftet wird oder Bewohnerparken gilt. So kommt es leider vermehrt dazu, dass Hebammen die ambulante Versorgung in diesen Gebieten nicht mehr übernehmen, da die Suche nach einem geeigneten Parkplatz nicht mit dem engen Zeitplan zu vereinbaren ist. Damit die ambulante Hebammenversorgung von Frauen auch in diesen Gebieten weiter sichergestellt ist, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung von den Halt- und Parkvorschriften für Hebammen, die in der ambulanten Versorgung tätig sind.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie der Landesbetrieb Verkehr werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, in der ambulanten Versorgung tätige Hebammen bei Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit dem Bewohner*innenparken ambulanten Pflegediensten gleichzustellen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

 

 

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