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Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöff:innen an den Amtsgerichten Hamburg-Mitte, Altona und Blankenese sowie am Landgericht (Amtsperiode 2024 bis 2028) Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.04.2023
Sachverhalt

Die gegenwärtige Amtszeit der gewählten Schöff:innen an den Amtsgerichten und am Landgericht endet am 31.12.2023. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat die Bezirksämter aufgefordert, die Vorschlagslisten für Schöff:innen für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 aufzustellen (Abgabetermin 08.06.2023).

 

Der Präsident des Amtsgerichts Hamburg hat gemäß § 43 GVG die erforderliche Zahl der Schöff:innen für die nächste Amtsperiode festgelegt. In die Vorschlagslisten sind gemäß § 36 Abs. 4 GVG mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen wie als erforderliche Anzahl von Haupt- und Hilfsschöffen bestimmt sind.

 

Dementsprechend hat der Präsident des Amtsgerichts Hamburg festgelegt, dass das Bezirksamt Altona für folgende Amtsgerichtsbezirke Vorschlagslisten aufstellen muss:

  • Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Mitte: 28 Personen
  • Amtsgerichtsbezirk Altona: 708 Personen
  • Amtsgerichtsbezirk Blankenese: 308 Personen

 

In den Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter sowie Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Die Voraussetzungen für das Schöffenamt sind in §§ 31 bis 35 GVG geregelt.

 

Das Bezirksamt Altona hat durch Bekanntgabe in den lokalen Medien, Aushänge und einen Internetauftritt für das Schöffenamt geworben. Darüber hinaus wurden Personen aus einer Melderegisterstichprobe angeschrieben und gebeten, sich für die Übernahme dieses Ehrenamtes bereit zu erklären. Derzeit amtierende Schöff:innen wurden ebenfalls angeschrieben, mit der Bitte, um eine weitere Amtsperiode.

 

Das Bezirksamt Altona hat in den vergangenen Wochen die Vorschlagslisten vorbereitet. Die Bewerber:innen erfüllen nach Eigenauskunft die Voraussetzungen und haben schriftlich ihr Einverständnis zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erklärt.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 36 Abs. 1 GVG die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksversammlung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich.

 

Die beschlossenen Vorschlagslisten werden eine Woche lang öffentlich im Bezirksamt ausgelegt. Anschließend kann eine Woche lang Einspruch gegen die Vorschlagslisten eingelegt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung zu den Vorschlagslisten für die Wahl der Schöff:innen an den Amtsgerichten Hamburg-Mitte, Altona und Blankenese sowie am Landgericht gebeten.

 

 

Anhänge

Vorschlagsliste Schöff:innen für den Gerichtsbezirk Hamburg-Mitte (nicht-öffentlich)

Vorschlagsliste Schöff:innen für den Gerichtsbezirk Altona (nicht-öffentlich)

Vorschlagsliste Schöff:innen für den Gerichtsbezirk Blankenese (nicht-öffentlich)